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Organisation von Studierendenmobilität

Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP)
Ziel des Programms ist die Förderung von internationalen Studien- und Ausbildungspartnerschaften. Es sollen stabile, auf Dauer selbsttragende institutionalisierte Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen entwickelt werden, die Gruppen hoch qualifizierter deutscher und ausländischer Studierender die Absolvierung eines voll anerkannten Teils ihres Studiums an einer Partnerhochschule unter Erlass oder mindestens deutlicher Reduzierung der Studiengebühren erlauben.
Antragsvoraussetzung ist eine von einer deutschen Hochschule ausgehende Initiative, bei der ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin zum/zur Programmbeauftragten ernannt wird. Die Programmbeauftragten treffen eine entsprechende Vereinbarung mit ausländischen Kollegen und zeigen sich für die Antragstellung, die inhaltliche Betreuung und die organisatorische Durchführung des Projekts gegenüber dem DAAD verantwortlich.
Die schriftliche Zustimmung des Fachbereichs bzw. der Fakultät sowie eine aktuelle Kooperationserklärung der ausländischen Partnerhochschule müssen mit dem Antrag vorgelegt werden. Für jedes abgeschlossene Projekt erhält der DAAD einen Sachbericht. Für Verlängerungsanträge ist dieser Bericht Bestandteil des Antrags.
ISAP-Förderleistungen
ISAP können in allen Fachrichtungen gefördert werden. Es gibt allerdings regionale Einschränkungen.
Förderleistungen werden gewährt:
- für deutsche Studierende
- für ausländische Studierende,
- für Programmbeauftragte,
- für Lehrveranstaltungen an den Partnerhochschulen,
- für die Entwicklung von gemeinsamen Studiengängen mit Doppeldiplom.
Die Förderdauer richtet sich für deutsche und ausländische Studierende nach dem zwischen den Partnerhochschulen vereinbarten Studienprogramm. Sie kann zwischen einem Semester und zwei Semestern liegen (die Mindestdauer beträgt vier Monate).
Auswahlkriterien sind insbesondere:
- Fachliche Qualität und Reputation der beteiligten Hochschulen bzw. Institute,
- Qualifikation der studentischen Teilnehmer,
- Reziprozität des Austauschs von Teilnehmern des gleichen Studienniveaus,
- strukturelle Internationalisierungseffekte an den beteiligten Hochschulen (gemeinsame Curriculum-Entwicklung, Doppeldiplome, Kredittransfer usw.),
- Einbeziehung von Hochschulen aus Ländern, die im Studentenaustausch bisher unterrepräsentiert sind.
Antragstermin ist jährlich der 1. Oktober (für Projekte mit geplantem Laufzeitbeginn im Herbst des Folgejahres).

