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ERASMUS-Lehraufenthalt (STA)
ERASMUS-Lehraufenthalte können von Dozenten der Universität Leipzig an ERASMUS-Partnerhochschulen durchgeführt werden, wenn sie zwischen ein- bis sechs Wochen lang sind, mindestens fünf Unterrichtsstunden pro Woche abdecken und in das reguläre Lehrangebot der Partnerhochschule integriert sind. Dabei haben solche Aufenthalte Vorrang, die über die Lehre hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben.
Der Zuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten und wird grundsätzlich gemäß des Sächsischen Reisekostengesetzes berechnet. Bei den Aufenthaltskosten dürfen die max. EU-Länderhöchstfördersätze nicht überschritten werden:
Übersicht über die EU-Länderhöchstfördersätze
Voraussetzung für einen ERASMUS-Lehraufenthalt ist eine bestehende bilaterale ERASMUS-Vereinbarung mit der Gasthochschule. Zudem darf durch die Bezuschussung keine nationale Förderung gekürzt oder ausgesetzt werden.
Ein Lehrprogramm ist vor dem Auslandsaufenthalt zu erstellen und muss von der Fakultät, der Gasthochschule und dem Dozenten bestätigt sein. In ihm sind die Anzahl der Lehrstunden enthalten.
Anträge können für das jeweilige akademische Jahr laufend an das Akademische Auslandsamt gestellt werden.
Gegenbesuche von ERASMUS-Partnern an der Universität Leipzig werden durch die entsendenden Hochschulen getragen. Wir bitten Sie, dem Akademischen Auslandsamt Gegenbesuche mitzuteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie in der rechten Spalte.

