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Phoniatrisches Gutachten für das Lehramt

Phoniatrisches Gutachten für das Lehramt
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.
Ein Phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig.
Die detaillierten Angaben zum verbindlichen Umfang der Untersuchungen, einschließlich der fachärztlichen Beurteilung, finden Sie rechts im Downloadbereich im Dokument »Phoniatrisches Gutachten/Hinweise für Arzt«. Die Hinweise für den Arzt sollten Sie dem Gutachter mitnehmen.
Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Weitere Informationen haben wir rechts im Downloadbereich für Sie zusammengestellt.
Logopädisches bzw. Phoniatrisches Gutachten für den Master Dolmetschen
Für den M.A. Konferenzdolmetschen sowie den M.A. Konferenzdolmetschen Arabisch ist die Vorlage eines logopädischen bzw. eines phoniatrischen Gutachtens Immatrikulationsvoraussetzung.

