Masterstudium  


Allgemeine Informationen zur Aufnahme eines Masterstudiums

Die Bewerbung für ein Masterstudium erfordert sowohl eine  Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung am Institut bzw. der Fakultät als auch eine online-Bewerbung im Studentensekretariat.
Dies betrifft auch deutsche Staatsangehörige, die Ihren ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss im Ausland erworbenen haben .
Die Anmeldungen zur Eignungsfeststellungsprüfung und die online-Bewerbung sind unabhängig voneinander vorzunehmen. 

Die Aufnahme eines Masterstudiengangs setzt zwingend den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses voraus. 

Die Zugangsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge wie zum Beispiel die Eignungsfeststellungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung im Studienangebot bzw. in der Studiengangsübersicht auf den Seiten der Online-Bewerbung.  

Auch wenn Ihnen das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung des Instituts bzw. der Fakultät bis Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegt, müssen Sie sich online fristgerecht im Studentensekretariat bewerben. Der  Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung muss spätestens bis Semesterbeginn nachgereicht werden.


letzte Änderung: 05.06.2013 
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