Hauptspalte
Losverfahren

Regelungen und Anwendung
Losverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Sollten nach Abschluss des Nachrückverfahrens in Studiengängen mit bundesweitem Numerus clausus Studienplätze frei bleiben, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Die Anmeldung ist nur online möglich.
Die Universität Leipzig führt solche Losverfahren nur für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin durch.
Studienbewerber, die im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung sind, können pro Studiengang je eine online-Anmeldung auf Teilnahme am Losverfahren stellen. In Papierform eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet und gelten als nicht gestellt. Fehlerhafte Angaben und sich daraus ergebende Konsequenzen hat der Antragsteller selbst zu vertreten. An einem solchen Verfahren nehmen nur Bewerber teil, welche diese Anmeldung im Bewerbungszeitraum gestellt haben.
Nach Durchführung des Verfahrens können Sie sich über den „Stand des Losverfahrens“, Ihren Rang und die Anzahl der Zulassungen informieren.
Bei Erteilung der Zulassung fordert die Universität weitere Unterlagen ab. Ablehnungsbescheide werden im Losverfahren nicht versandt.
Online-Anmeldung
Der Zeitraum für die Online-Anmeldung wird erst später bekanntgegeben. Das Online-Portal wird erst freigeschalten, wenn ein Losverfahren durchgeführt wird. Diese Information erhalten Sie auf dieser Seite.

