Studiengang- wechsel  

Regelungen

Neuer Studiengang zulassungsbeschränkt oder freie Einschreibung

Es ist ratsam, sich vorab bei der Zentralen Studienberatung über das Studienangebot der Universität Leipzig und die Zugangsvoraussetzungen (Zulassungsbeschränkungen, Eignungsprüfungen usw.) für den gewünschten Studiengang bzw. das Studienfach ausreichend zu informieren.

Eine Beurlaubung ist nicht gleichzeitig mit einem Studiengangwechsel möglich (Immatrikulationsordnung § 21 Abs. 4).

Unterliegt der Studiengang/das Studienfach einer Zulassungsbeschränkung, müssen Sie sich online form- und fristgerecht (siehe Bewerbungsfristen) bewerben. Erst nach Erhalt der Zulassung können Sie mit einem gesonderten Formular, welches Ihnen mit der Zulassung zugeschickt wird, den Wechsel vornehmen.

Wechseln Sie in einen Studiengang/ein Studienfach der freien Einschreibung, ist der Antrag auf Studiengangwechsel auszufüllen. Dieser Antrag ist innerhalb der Rückmeldefrist im Studentensekretariat mit den auf dem Antrag genannten Unterlagen einzureichen.

Sofern Sie im Rahmen des Studiengangwechsels/Studienfachwechsels ein höheres Fachsemester (ohne Zulassungsbeschränkung) beantragen, ist im o. g. Formular die Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes/Prüfungsausschusses des entsprechenden Fachbereiches notwendig. Diese Anrechnung erhalten Sie nur, wenn Sie entsprechende Leistungsnachweise erbringen können.

Eine Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, wenn vom Prüfungsausschuss die verbindlichen Einstufungen (nur bei Wechsel in ein höheres Fachsemester) sowie alle weiteren Immatrikulationsvoraussetzungen nachgewiesen sind.

Erst nach Verbuchung des Studiengangwechsels in der Datenbank können Sie sich – die Entrichtung des fälligen Semesterbeitrages vorausgesetzt – über die Selbstbedienungsfunktion des Internet neue Studienbescheinigungen ausdrucken.


letzte Änderung: 29.10.2012 
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