Hauptspalte
Zweitstudium

Regelungen
Zusätzlicher Abschluss
Ein Zweitstudium kann nur nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums aufgenommen werden und soll zu einem zusätzlichen Abschluss führen.
Für ein Zweitstudium kann man sich also nur bewerben, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde (§ 13 Immatrikulationsordnung Universität Leipzig).
Abschlüsse, die an einer Berufsakademie sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen (z.B. Ingenieurschulen) erworben wurden, zählen nicht dazu. Es ist notwendig, mit der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge eine ausführliche Begründung des Studienwunsches einzureichen.


