Zweitstudium  

Regelungen

Zusätzlicher Abschluss

Ein Zweitstudium kann nur nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums aufgenommen werden und soll zu einem zusätzlichen Abschluss führen.

Für ein Zweitstudium kann man sich also nur bewerben, wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde (§ 13 Immatrikulationsordnung Universität Leipzig).

Abschlüsse, die an einer Berufsakademie sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen (z.B. Ingenieurschulen) erworben wurden, zählen nicht dazu. Es ist notwendig, mit der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge eine ausführliche Begründung des Studienwunsches einzureichen.


letzte Änderung: 25.09.2012 
Jetzt bookmarken:Facebookgoogle.comdel.icio.usMister WongLinkaARENASiteULike

Kontakt

Studentensekretariat
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-32058
Telefax: +49 341 97-32059
E-Mail

Öffnungszeiten

Studenten Service Zentrum

Montag und Mittwoch
12:00 - 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 17:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr