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Hochschullehrer und Leiter

Stellenausschreibungen für Hochschullehrer und Leiter
An der Universität Leipzig sind nachfolgende Stellen zu besetzen:
Mit Klick auf die Stellenbezeichnung gelangen Sie zur ausführlichen Stellenbeschreibung.
Einrichtung | Stellenbezeichnung | Bewerbungsfrist |
|---|---|---|
Medizinischen Fakultät | 07.06.2013 |
Rechte und Pflichten des wissenschaftlichen Personals ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung.
Professur für Orthopädie mit Schwerpunkt Endoprothetik
An der Medizinischen Fakultät ist zum 1. Oktober 2013 folgende Professur zu besetzen:
Professur für Orthopädie mit Schwerpunkt Endoprothetik
(Nachfolge von Prof. Dr. med. Georg von Salis-Soglio)
Der/Die zukünftige Stelleninhaber/-in soll über umfangreiche Erfahrungen in der Orthopädie und Orthopädischen Chirurgie verfügen und in der geplanten Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie insbesondere den Bereich der Endoprothetik in Krankenversorgung, Lehre und Forschung vertreten.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin, die Promotion und Habilitation bzw. habilitationsäquivalente Leistungen, die Facharztanerkennung für Orthopädie und/oder Orthopädie und Unfallchirurgie sowie die Zusatzweiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie" und eine entsprechende pädagogische Eignung. Entsprechend des klinischen Schwerpunktes erfolgt eine Einbindung in der studentischen Lehre für die obligaten und darüber hinaus für fakultative Lehrveranstaltungen in enger Abstimmung mit der Unfallchirurgie.
Auf dem Gebiet der Forschung wird von dem/der Kandidat/-in erwartet, dass er/sie sich in einen der großen Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät einbringen kann. Die wissenschaftlichen Aktivitäten mit der Unfallchirurgie sollen koordiniert und intensiviert werden. Ziel ist es, die existierenden Forschungslabore zusammenzulegen und unter verstärkter Drittmittelakquise auszubauen.
Rechte und Pflichten des/der Stelleninhabers/-in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 58 SächsHSFG erfüllen.
Die Aufgaben der Krankenversorgung werden gemäß dem Gesetz über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulmedizingesetz) vom 06.05.1999 am Universitätsklinikum Leipzig, einer Anstalt öffentlichen Rechts wahrgenommen.
Gemäß Beschluss der KMK vom 19.11.1999 erfolgt die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen außertariflicher Angestelltenverträge mit Grundvergütung sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.
Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissen-schaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akade-mischen Grad, der Approbationsurkunde sowie maximal 10 ausgewählter Sonderdrucke von Originalarbeiten) sind bis zum 07. Juni 2013 mit der Kennziffer: A1/2013 zu senden an den:
Dekan der Medizinischen Fakultät
Professor Joachim Thiery
Liebigstraße 27b
04103 Leipzig

