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Promotions- studium

Immatrikulation in das Promotionsstudium
Mit der Einschreibung in das Promotionsstudium an der Universität Leipzig erhalten Promovierende den Studentenstatus und sind Mitglied der Universität.
Die Immatrikulation von Promovenden regelt § 7 der Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig. Dies gilt auch für Postdoktoranden und Habilitanden für die Zeitdauer eines Stipendienbezugs.
Voraussetzungen einer Immatrikulation in das Promotionsstudium:
- die Aufnahme in die Doktorandenliste der Fakultät
Ein Promotionsstudium kann in allen Fächern erfolgen, die an der Uni-
versität Leipzig vertreten sind. Die Studiendauer für Promotionsstudenten ist auf sechs Semester begrenzt.
Der Antrag auf Immatrikulation (Siehe Downloadbereich) erfolgt persönlich oder postalisch im Studentensekretariat. Dem Antrag auf Einschreibung ins Promotionsstudium sind beizufügen:
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss (bzw. eine einfache Kopie bei Vorlage des Originals)
- ein Nachweis der Krankenversicherung oder der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung
- der Nachweis über die Aufnahme auf die Doktorandenliste der betroffenen Fakultät bzw. über die Aufnahme ins Graduiertenstudium oder in ein Graduiertenkolleg
- ggf. Bewilligungsschreiben bezüglich einer Promotionsförderung
- ein Passbild, wenn Sie im Vorsemester nicht an der Universität Leipzig immatrikuliert waren
- die Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, wenn es sich dabei nicht um die Universität Leipzig handelt.
Die Antragstellung erfolgt innerhalb der Zulassungsfristen bzw. für bereits Im-
matrikulierte nach Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums. Mitunter
kann die Immatrikulation auch rückwirkend zum Semesterbeginn vorgenom-
men werden.
Der Semesterbeitrag für PromotionsstudentInnen entspricht in der Höhe dem
Beitrag der StudentInnen im Erststudium.


