Wenn es ein besonderes öffentliches Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen gibt, werden die Abschlussprüfungen staatlich geregelt. Dann spricht man von Staatsexamen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studierende der Zahnmedizin an der Universität Leipzig
Foto: Christian Hüller

Folgende Studiengänge an der Uni Leipzig schließen mit dem Staatsexamen ab:

Kennzeichnend für diese Studiengänge ist die praxisnahe Phase zwischen erstem und zweitem Staatsexamen.

Im Fach Rechtswissenschaft spricht man seit der Europäischen Studienreform 2003 von der „Ersten Juristischen Prüfung“ oder auch einfach nur vom „ersten Examen“. Den wirklich berufsqualifizierenden Abschluss hat man jedoch erst nach erfolgreichem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Eine Tätigkeit als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kann nur von Volljuristen mit Zweiter Juristischer Staatsprüfung ausgeführt werden.

Die Regelstudienzeit der einzelnen Staatsexamen-Studiengänge unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang. Genaueres zu den Studiengängen erfahren Sie in unserer Studiengangdatenbank.

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