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Deutschland- stipendium

Deutschlandstipendium
Die Universität wird sich ab dem Wintersemester 2012/13 am Nationalen Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) beteiligen.
Das Deutschlandstipendium gilt der Förderung von talentierten und leistungs-starken Studierenden, die auf Grund ihres bisherigen Engagements und Werdeganges unter Berücksichtigung sozialer und persönlicher Umstände über ein großes Potential verfügen und bereits herausragende Leistungen in Studium oder Beruf erbracht haben.
Mit nachfolgenden Eckdaten haben wir Informationen rund um das Deutschlandstipendium kurz für Sie zusammengefasst.
Eckdaten
- Jeder Student der Universität Leipzig kann sich bewerben.
- Die Höhe des monatlichen Stipendiums beträgt 300 Euro und wird jeweils zur Hälfte von einem privaten Förderer und vom Staat finanziert.
- Das Stipendium wird für mindestens 2 Semester und maximal für die Regelstudienzeit des Studiengangs gezahlt.
- Beginn ist jeweils zum Wintersemester.
- Das Stipendium ist unabhängig vom sonstigen Einkommen. Es erfolgt keine Anrechnung auf BAföG und es ist abgabenfrei.
- Grundlage für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist die Ordnung zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendiums an der Universität Leipzig.
- Zwei Drittel der Stipendien können zweckgebunden sein. Nicht gebundene Stipendien werden den Fakultäten zugewiesen, somit erfolgt bei entsprechender Anzahl an Stipendien die Vergabe an alle Fakultäten.
- Das Auswahlverfahren erfolgt über die Vergabekommission an den Fakultäten und dem Stipendienrat.
- Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren (erforderliche Unterlagen siehe unter Pkt. Bewerbungsunterlagen).
Konkrete Termine und detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren der Universität Leipzig finden Sie in Kürze hier.
Weitere Informationen zu Deutschlandstipendium erhalten Sie unter: www.deutschland-stipendium.de
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Zeugnisse und sonstige Nachweise sind in amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
- ausgefüllter Bewerbungsbogen
- Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- nur bei Bewerbern im Masterstudiengang: Zeugnis des 1. berufsqualif. Hochschulabschlusses
- Nachweis des Prüfungsamtes über bisher erbrachte Studienleistungen
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise und Erläuterungen über sonstige Kenntnisse oder außeruniversitäres Engagement (z. B. Referenzschreiben, Preise, Urkunden, Zeugnisse Berufsausbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten, Mitwirkung in Vereinen und Verbänden)
- ggf. Nachweis über besondere persönliche oder familiäre Umstände
- ggf. Nachweis von Gründen, die sich erschwerend oder hinderlich auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben
- ggf. Nachweis über den Bezug von Leistungen nach BAföG
- Erklärung, dass kein begabungs- oder leistungsorientiertes Stipendium, das einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro erreicht oder überschreitet, bezogen wird


