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Doktoranden- förderplätze

Bewerbungsverfahrens für die Vergabe von Doktorandenförderplätzen
Ablauf des Bewerbungsverfahrens für die Vergabe von Doktorandenförderplätzen
Bewerbungsverfahren:
- Einreichen der formlosen Anträge auf Gewährung eines Doktorandenförderplatzes im Prorektorat für Forschung und Nachwuchsförderung
- Prüfung der Anträge im Prorektorat für Forschung und Nachwuchsförderung und im Personaldezernat
- Entscheid der Graduiertenkommission über die Vergabe der Doktorandenförderplätz
Anträge sind zu richten an:
Prof. Dr. Matthias Schwarz
Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung
Vorsitzender der Graduiertenkommission
Ritterstraße 26 / Zimmer 314
04109 Leipzig
Antragszeitraum:
maximal 2 Jahre mit Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Der beantragte Zeitraum muss inklusive gewünschter Verlängerung im Antrag vermerkt werden.)
Bewerbungsschluss:
5. Januar für Beginn am 1. April
5. Juli für Beginn am 1. Oktober
Folgende Unterlagen müssen zum jeweiligen Bewerbungstermin vorliegen:
- formloser Antrag des betreuenden Hochschullehrers mit Antragszeitraum und Gutachten (1 bis 2 Seiten)
- Lebenslauf des Doktoranden (tabellarisch)
- Exposé (max. 10 Seiten)
- Zeitplan
- Zeugniskopien
Kriterien:
- Qualifikation des Bewerbers
- Berücksichtigung der Einbindung strukturierte Doktorandenqualifizierung, wie in die Research Academy Leipzig, in Profilbildende Forschungsbereiche oder weitere besondere Forschungsschwerpunkte der Universität
Bitte zur Beachtung:
Diese Fördermöglichkeit betrifft ausschließlich Doktoranden des Hochschulbereiches. Die Medizinische Fakultät hat ein eigenes Promotionsförderprogramm, das zweimal jährlich über die Hochschullehrer und im Intranet ausgeschrieben wird.
Doktorandenförderplätze werden wie wissenschaftliche Hilfskraftstellen behandelt. Dementsprechend dürfen die Bewerber einen Anstellungszeitraum von insgesamt 6 Jahren (als Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft oder DFPL an einer deutschen Hochschule) nicht überschreiten (ausgenommen Beschäftigungsverhältnisse unter 10 Stunden).
Nach der Entscheidung:
Mitteilung des Prorektors für Forschung und Nachwuchsförderung an die jeweiligen Antragsteller über die personengebundene Vergabe des Doktorandenförderplatzes an die Doktorandin bzw. den Doktoranden (mit Nennung der Doktorandenförderplatznummer, die nicht auf einen anderen Doktoranden übertragbar ist).
Die betreuenden Hochschullehrer stellen die Doktoranden wie WHK ein (Formular: Antrag auf Einstellung als WHK).
Der Antrag des betreuenden Hochschullehrers auf Einstellung der Doktorandin/ des Doktoranden muss bis spätestens 15. März (für eine Einstellung ab 1. April) bzw. 15. September (für eine Einstellung ab 1. Oktober) im Personaldezernat abgegeben werden.
Bei Freiwerden eines Doktorandenförderplatzes geht dieser in den Pool zurück!

