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Landesgraduierten- förderung

Graduiertenförderung des Freistaates Sachsen
Vergabe von Landesstipendien
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Dezember 2008 (§ 42, 43) und der Sächsischen Landesstipendienverordnung vom 14. Februar 2001 werden an der Universität Leipzig Stipendien* für die Promotionsförderung vergeben.
Die Bewilligung der Förderung ist in allen Fachgebieten möglich, die an der Universität Leipzig vertreten sind. Das Verfahren ist zweistufig:
1. Aufnahme in das Graduiertenstudium
Der Ablauf wird durch die Studienordnungen für das Graduiertenstudium der Fakultäten geregelt. Diese sehen die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen nach Angebot der Fakultät vor. Durch die Übernahme von Lehrverpflichtungen besteht die Möglichkeit, die erworbenen Kenntnisse weiterzugeben.
2. Bei Aufnahme in das Graduiertenstudium kann auf Antrag ein Stipendium gewährt werden.
- Höchstförderdauer: drei Jahre, in besonders begründeten Fällen bis zu einem Jahr verlängerbar
- Sachmittel: Für Anschaffungen, die über den normalen Studienbetrieb hinausgehen und für die Promotion erforderlich sind sowie für Reisen und Auslandsaufenthalte können besondere Zuwendungen gewährt werden. Sie sollen während der Regelförderungsdauer insgesamt 1500 Euro nicht überschreiten.
- Aufnahmebedingungen: überdurchschnittlich bewerteter Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
- Aufnahmeverfahren: Über die Anträge entscheidet die Graduiertenkommission der Universität Leipzig unter Berücksichtigung einer von den Fakultäten eingeholten Stellungnahme.
- Entscheidungskriterien: Qualifikation des Bewerbers, Qualität des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit
- Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe: Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert. Es liegt bereits ein Beschäftigungsverhältnis vor.
- Termine: Die regelmäßige Vergabe der Stipendien erfolgt zum 1. April und 1. Oktober jeden Jahres*. Die Anträge sind bis spätestens 26. Februar bzw. 30. August einzureichen.
- Antragsunterlagen:
- Lebenslauf (tabellarisch),
- Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung mit Zeugnissen,
- eine Stellungnahme des Hochschullehrers, der die Betreuung übernimmt,
- Beschreibung des Promotionsvorhabens (max. 10 Seiten),
- Zeit- und Arbeitsplan für die gesamte erforderliche Promotionszeit,
- Referenzen können beigefügt werden,
- Zeugnisse des Hochschulabschlusses,
- Nachweis der Aufnahme ins Graduiertenstudium.
* vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch das SMWK

