Hauptspalte
Fremdsprachliche Voraussetzungen

Fremdsprachliche Voraussetzungen
Für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Leipzig werden in der Regel Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen vorausgesetzt, wobei in der ersten Fremdsprache (in der Regel Englisch) die Stufe B2, in der zweiten Fremdsprache die Stufe B1 nachgewiesen werden soll. Dabei kann die
zweite Fremdsprache grundsätzlich durch Lateinkenntnisse (d.h. dreijähriger Unterricht) ersetzt werden. Bei entsprechender Fachspezifik kann jedoch davon abgewichen werden.
Grundlage für die Definition des Niveaus der Sprachkenntnisse ist der "Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen" (GER), der folgende drei Stufen festlegt:
A Elementare Sprachverwendung
B Selbständige Sprachverwendung
C Kompetente Sprachverwendung
Studienordnungen können auch den Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. des Latinums als sprachliche Zugangsvoraussetzung zum Studium verlangen. Über die fachspezifischen Regelungen informieren Sie sich bitte auf den Homepages der Institute.
Informieren Sie sich auf den Seiten des Spracheninstituts e.V., ob Sie fehlende
Sprachvoraussetzungen noch bis zu Studienbeginn erwerben können, bzw. wie Sie zu den geforderten Sprachabschlüssen gelangen können.
Informationen zu fremdsprachlichen Voraussetzungen der einzelnen Studiengänge erhalten Sie in diesem PDF-Dokument bzw. in der Studiengangdatenbank und in unserer Broschüre "A bis Z".


