Studienlexikon  

Studienlexikon

Das kleine Studien-ABC soll Schülern, Eltern und anderen Studieninteressierten dazu dienen, sich über ausgewählte Begriffe rund ums Studium zu informieren.

Begriffe rund ums Studium von A bis Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z

A

Adressenänderung

ist über die Selbstbedienungsfunktion mittels TAN im Internet möglich.

Akademisches Jahr

Das Akademische Jahr stellt alle uniweit geltenden Termine dar.
Weitere Informationen

Akkreditierung

Ziel der Akkreditierung ist es, zur Sicherung von Qualität in Lehre und Studium durch die Feststellung von Mindeststandards beizutragen. Qualitätssichernde Akkreditierungsverfahren sollen Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen eine verlässliche Orientierung wie eine verbesserte Transparenz über die Bachelor- und Masterstudiengänge ermöglichen. Die Akkreditierungsverfahren sollen zudem helfen, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen sowie die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu verbessern. Die Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master bezieht sich zunächst auf die Beurteilung der von den Hochschulen vorgelegten Konzepte für entsprechende Studiengänge. Deren wissenschaftliche und organisatorische Realisierung ist von den antragstellenden Hochschulen, ihre Finanzierbarkeit von den antragstellenden Hochschulen und den Ländern als Träger der Hochschulen nachzuweisen und zu bestätigen. Nicht eine Vereinheitlichung der Leistungen und Angebote, sondern die Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualität dieser Leistungen sowie der zur Leistungserbringung notwendigen Prozesse und der Ressourcenausstattung stehen im Vordergrund der Akkreditierungsverfahren.

Alma Mater

(lat. "Nährende Mutter") Die Bezeichnung "alma (mater) universitas" wurde zunächst auf die Körperschaften des politischen Lebens, spätestens seit dem 13. Jahrhundert auch auf die Gesamtheit der Lehrenden und Lernenden an einer Universität und schließlich auf die Universität selbst übertragen: Alma Mater Lipsiensis.

Amtlichen Bekanntmachungen

Mit Amtlichen Bekanntmachungen werden alle Ordnungen und Rechtsvorschriften genannt, die für die Universität Leipzig einen rechtsverbindlichen Charakter haben.

Anrechnungsbescheid

Der Anrechnungsbescheid wird benötigt, um sich bei Studiengang- oder -ortswechsel bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen zu lassen. Verantwortlich ist der für das neue Fach zuständige Prüfungsausschuss.

Anträge

Viele Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, dem Verlauf und der Beendigung des Studiums bedürfen der Antragstellung durch den Bewerber bzw. Studierenden. So sind z. B. Anträge auf Beurlaubung, Studiengangwechsel und Exmatrikulation an das Studentensekretariat (im SSZ) zu richten. Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten (auch Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen früherer Studien) sind beim Prüfungsausschuss der Fakultät oder des Instituts zu beantragen.

Aushänge

sind schriftliche Informationen an Anschlagflächen der Fakultäten/Institute, der Prüfungsämter, der Fachschaftsräte, des Studentenwerkes etc., die aktuelle Mitteilungen, Ankündigungen und Änderungen (z. B. von Lehrveranstaltungen) enthalten. Auch private Mitteilungen von Studenten an Studenten (Wohnungssuche, Studienplatztausch u. Ä.) werden auf diese Weise weitergegeben.

Ausländerbeauftragte

der Universität ist Frau Dr. Birgit Jänichen.

Ritterstraße 24
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-32033
E-Mail

Sprechzeit:
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Auslandsaufenthalt

Wenn Sie ein oder zwei Semester im Ausland studieren wollen, unterstützen Sie Ihre Kernfachinstitute und das Akademische Auslandsamt der Universität Leipzig bei der Vorbereitung und Organisation. Klären Sie vorab, ob die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen für Ihren Studiengang angerechnet werden können. Weitere Informationen über die vielfältigen Austauschprogramme und Kooperationsverträge der Universität Leipzig finden Sie unter Auslandssemester weltweit.

Auslandspraktikum

Praxiserfahrung mit interkultureller Kompetenz verbinden. Erfahrungen im Ausland werden immer wichtiger. Bei Fragen zur Organisation und Suche eines Auslandspraktikums berät das Career Center.
Mehr Infos unter: www.uni-leipzig.de/careercenter

Auslandsstudium

Wer ein oder zwei Semester seines Studiums im Ausland verbringen möchte, wendet sich an das Akademische Auslandsamt, Goethestraße 6, 4. Etage.
Informationen im Internet unter:
www.zv.uni-leipzig.de/studium/studium-international.html

Sprechzeiten:
Dienstag      
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag  
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag        
09:00 - 11:00 Uhr

B

Bachelor

Das dreijährige Bachelorstudium ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss ("Bachelor of Arts", "Bachelor of Science" u. a.). Mit dem Bachelorabschluss kann man in das Berufsleben einsteigen oder nach weiteren zwei Jahren einen Mastergrad erwerben. Das Bachelorstudium zeichnet sich durch ein eigenständiges berufsqualifizierendes Profil aus; das Studium konzentriert sich in der Regel auf ein Kernfach sowie einen Wahlbereich und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.

Bachelor- bzw. Masterarbeit

Mit der Bachelor- bzw. Masterarbeit soll gegen Ende des Studiums der Nachweis erbracht werden, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fachgebiet nach wissenschaftlichen Methoden eigenständig bearbeiten zu können.
In den Bachelorstudiengängen wird die Bachelorarbeit in der Regel im fünften und/oder sechsten Semester angefertigt, die Masterarbeit in den viersemestrigen Masterstudiengängen im dritten und/oder vierten. Die Dauer der Bearbeitungszeit und die Höhe der vergebenen Leistungspunkte legen die Prüfungsordnungen der Studiengänge fest.

BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz)

Es regelt die finanzielle Hilfe für diejenigen Studierenden, die nicht selbst oder deren Eltern nicht in der Lage sind, Lebenshaltungskosten und weitere Kosten während des Studiums zu tragen. Die Förderung nach dem BAföG beginnt mit dem Monat der Antragstellung (nicht rückwirkend). Für alle Fragen der Beantragung des BAföG und der Beratung bei Veränderungen im Studienverlauf ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes zuständig.

Sprechzeiten der BAföG-Bearbeiter:
Goethestraße 6, 1. und 2. Etage
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 96-595

Sprechzeiten:
Dienstag
13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 11:00 Uhr

BAföG-Service im SSZ
Goethestraße 6, Erdgeschoss

Sprechzeiten:
Montag
12:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch
12:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

  • Ausgabe von Formblättern
  • Antragsabgabe, Nachreichung von Unterlagen
  • Hilfe beim Ausfüllen des Antrages
  • Allgemeine Rechtsberatung zum BAföG
  • Hinweise auf andere Förderungsmöglichkeiten

Behinderung

Ansprechpartner für behinderte und chronisch kranke Studierende bzw. Studienbewerber ist der Beauftragte für Hochschulangehörige mit Behinderung sowie die Sozialberatung beim Studentenwerk und das Sozialreferat des StudentInnenRates.

Herr Dr. Michael Beyer
Theologische Fakultät, Otto-Schill-Straße 2, 04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-35436
E-Mail

Frau Regina Engelhardt
Im Studenten Service Zentrum (SSZ): Goethestraße 6, Erdgeschoss
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 96-59809
E-Mail

Sprechzeiten im SSZ:
Dienstag
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
(Während der Sprechzeiten ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich.)

Beratung für Studierende

wird von verschiedenen Einrichtungen der Universität (Zentrale Studienberatung, Studienfachberatung, Akademisches Auslandsamt, Carrer Center an der Universität Leipzig u. a.), vom Studentenwerk Leipzig und vom Team Akademische Berufe der Arbeitsagenturen angeboten.

Berufsorientierung

Je früher man sich Gedanken über das Leben nach dem Studium macht, umso leichter fällt der Berufseinstieg. Ziele finden, Qualifikationen aneignen und die richtigen Ansprechpartner suchen – das Career Center unterstützt die Studierenden durch zahlreiche Angebote.
Mehr Infos unter: http://www.uni-leipzig.de/careercenter

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Studium wird in der Regel für die Dauer von jeweils einem Semester genehmigt, insgesamt nicht mehr als zweimal. Beurlaubungen sind beim Studentensekretariat (im SSZ) zu beantragen. Um das Studium nach Ablauf der Beurlaubung fortsetzen zu können, ist die reguläre Rückmeldung in Form der Überweisung des jeweiligen Semesterbeitrages in voller Höhe vorzunehmen. Einzelheiten regelt die Immatrikulationsordnung.

Bewerbungsfristen

Achtung! Für NC Studiengänge gelten i.d.R. andere Bewerbungsfristen als für Zulassungsfreie. Für die Onlinebewerbung gelten diese, für das Einsenden begleitender Unterlagen jene. Weitere Informationen

Bei möglichen Eignungsfeststellungsprüfungen sind weitere, andere Fristen zu beachten! Diese Prüfungen liegen in der Verantwortung der anbietenden Institute, so dass die entsprechenden Fristen auf deren Seiten zu ermitteln sind.

Beispiel: Bachelor Kunstpädagogik, Zugangsvoraussetzung: bestandene Eignungsfeststellungsprüfung, Informationen am Institut für Kunstpädagogik: www.uni-leipzig.de/studienart/bewerbung/eignungspruefung.php.

Die Anmeldung/Bewerbung zur Eignungsprüfung/Eignungsgespräch ersetzt nicht die Bewerbung für den Studiengang. Diese muss frist- und formgerecht online erfolgen! Alle anderen Institute finden Sie hier:
Fakultäten der Universität Leipzig

Bewerbungsunterlagen

Zur Onlinebewerbung müssen bestimmte Unterlagen eingesendet werden. Welche das sind und in welchen Fristen die Unterlagen einzusenden sind, finden Sie hier: Bewerbungsunterlagen

Bibliothek/Universitätsbibliothek (UB)

Die Universitätsbibliothek "Bibliotheca Albertina" wurde 1543 gegründet. Ihre Hauptbibliothek befindet sich in der Beethovenstraße 6
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30577
www.ub.uni-leipzig.de

Öffnungszeiten:
Freihandbereiche, Lesesaal:
Montag - Freitag
08:00 - 22:00 Uhr
Samstag
10:00 - 19:00 Uhr

Orts- und Fernleihe:
Montag - Freitag
10:00- 19:00 Uhr
Samstag
10:00 - 16:00 Uhr

Sondersammlungen
Montag - Mittwoch
09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 15:00 Uhr

Blockveranstaltung

Lehrveranstaltung, die nicht in regelmäßigen Abständen stattfindet, sondern als "Block" (z. B. am Wochenende ganztägig).

Bürgerämter

sind Einrichtungen der Stadt Leipzig, in denen zahlreiche Dienstleistungen – vor allem das gesamte Aufgabenspektrum der Meldebehörde – angeboten werden. Auch amtliche Beglaubigungen werden ausgestellt. Die Anschriften der Bürgerämter sind beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig und im Internet unter www.leipzig.de/buergeramt/ zu erfahren.  

C

Campus-Service des StuRa

Der Campus-Service des Studentenrats unterhält u. a. eine Mitfahrzentrale und bietet den Verkauf von Internationalen Studentenausweisen, Semestertickets, Jugendherbergsausweisen und einen Kartenvorverkauf an.

Seminargebäude
Raum S 004
Telefon: +49 341 97-37850
www.stura.uni-leipzig.de

Career Center

Das Career Center ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum Berufseinstieg. Kostenfreie Beratungs-, Qualifizierungs- und Informationsangebote bereiten frühzeitig auf den Übergang in die Arbeitswelt vor, geben Orientierung und eröffnen neue Perspektiven für den individuellen Berufsweg. Über den Aufbau von Netzwerken mit potenziellen Arbeitgebern stellt das Career Center zudem eine wichtige Verbindung zwischen Studium und Praxis her. Dabei bietet sich die Chance, bereits während des Studiums Kontakte zu knüpfen, berufsrelevante Erfahrungen und Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu gewinnen.

Burgstraße 21, 1. Etage
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30030
E-Mail
www.uni-leipzig.de/careercenter

Servicezeiten:
Montag
13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
10:00 - 17:00 Uhr
Freitag
10:00 - 10:00 Uhr

Clubs

Neben dem Studium darf auch gefeiert werden. Eine Liste mit den einschlägigen Clubs und Einrichtungen finden Sie auf der Seite des StuRa: www.stura.uni-leipzig.de/links/kulturelles.

cum tempore = c. t.

(lat. "mit Zeit")
Beginn einer Lehrveranstaltung mit "akademischem Viertel", d. h. eine Viertelstunde nach der angegebenen Zeit, z. B. 09:00 Uhr c. t. = 09:15 Uhr
siehe auch sine tempore

D

Darlehen

kann in finanziellen Notsituationen beim Studentenrat und beim Studentenwerk beantragt werden.

Dezernat

(lat. decernere "entscheiden, beschließen")
Einrichtung der Universitätsverwaltung, unterteilt in Sachgebiete. Die Angelegenheiten der Studierenden werden im Dezernat Akademische Verwaltung bearbeitet.

Diplom

Ein möglicher Studienabschluss, der an der Universität Leipzig neben Bachelor, Master und Staatsprüfung zu erreichen ist. Studiengänge mit dem Abschluss Diplom sind Mathematik, Wirtschaftmathematik und Evangelische Theologie.

Diploma Supplement

Das Diploma Supplement oder Diplomzusatz (DS) ist ein Dokument, das einem Hochschulabschluss beigefügt wird und die internationale "Transparenz" verbessern sowie die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) erleichtern soll. Es beschreibt den Studiengang (Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status), den die im zugehörigen Original-Befähigungsnachweis genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat. Das DS wird von den nationalen Einrichtungen anhand einer Vorlage erstellt, die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Europäischer Kommission, Europarat und UNESCO erprobt und überarbeitet wurde. Die DS-Vorlage steht in den derzeit bestehenden Amtssprachen der EU zur Verfügung. Das DS besteht aus acht Punkten mit Angaben zur Person des Qualifikationsinhabers, zur Qualifikation, zum Niveau der Qualifikation, zum Inhalt der Qualifikation und zu den erzielten Ergebnissen sowie zum Zweck der Qualifikation, zur Beurkundung des Zusatzes und zum jeweiligen nationalen Hochschulsystem.

Doppelstudium

Einschreibung in einen weiteren Studiengang. Nach §11 der Immatrikulationsordnung kann man, zusätzlich zu einer bestehenden Einschreibung, die Aufnahme eines Doppelstudiums in einem weiteren Studiengang beantragen. Weitere Informationen

E

ECTS (Europäisches Leistungspunktsystem)

Wichtigste Elemente von ECTS sind der Kurskatalog (course catalogue), das Studienabkommen – im Sinne eines trilateralen Lernvertrags zwischen Studierendem, Heimathochschule und Gasthochschule - (learning agreement) und die Datenabschrift, die die absolvierten Studiendaten ausweist (transcript of records). Die wichtigsten Elemente und Grundlagen von ECTS sind in einem europaweit verbindlichen Referenzdokument niedergelegt. Ein Leistungspunktsystem ist ein Konzept für die Vergabe, die Akkumulation und den Transfer von Leistungspunkten.

Leistungspunkte

Leistungspunkt = Maß für den Lern- bzw. Arbeitsaufwand (Englisch "Workload") der Studierenden. Dazu gehören:

  • Zeit für die Anwesenheit in Veranstaltungen (Präsenszeit)
  • Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung, das Selbststudium
  • Zeit für Studien- und Abschlussarbeiten
  • Zeit für Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen

Berechnungsgrundlage

Als Berechnungsgrundlage für das Leistungspunktsystem wurde ein Jahr mit 45 Arbeitswochen und 40 Arbeitsstunden pro Woche angenommen. (40 h / Woche x 45 Wochen = 1.800 h). Das ergibt einen Gesamtarbeitsaufwand von 1.800 Stunden im Jahr. Als Umrechnungsfaktor wurde für 1 Leistungspunkt (abgekürzt LP oder Englisch "Credit" - cr) ein Äquivalent von 30 Zeitstunden an Arbeitsaufwand festgelegt.

Arbeitsaufwand

Nach dem ECTS sollte der Arbeitsaufwand der Studierenden im Semester 900 Stunden entsprechend 30 LP und im gesamten Jahr 1.800 Stunden entsprechend 60 LP nicht überschreiten.

Eignungsfeststellungsprüfung

Als besondere Zugangsvoraussetzung sind für einige Bachelor und fast alle Masterstudiengänge Eignungsfeststellungsprüfungen zu absolvieren.
Weitere Informationen

Beachten Sie auch die Hinweise unter dem Punkt Bewerbungsfristen. Die Anmeldung/Bewerbung zur Eignungsprüfung/Eignungsgespräch ersetzt nicht die Bewerbung für den Studiengang.

Einführungsveranstaltungen

Zu Beginn des Wintersemesters findet ein "Zentraler Tag für Neuimmatrikulierte" an der Universität Leipzig statt. An den darauffolgenden Tagen führen sowohl die Fakultäten/Institute als auch die Fachschaften Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger durch.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre für Neuimmatrikulierte, auf den Internetseiten der Fakultäten und Institute sowie auf der Seite:
Einführungswoche

Emeritus

(lat.) Bezeichnung für einen von seinen Lehrverpflichtungen entbundenen (pensionierten = emeritierten) Professor im Ruhestand.

Ermäßigungen

werden für Studierende oft bei Vorlage des Studienausweises gewährt (z. B. Museum, Theater, Konzert und Kino, auch Zeitungsabos). Mit dem internationalen Studentenausweis können Sondertarife bei Linienflügen, Ermäßigungen auf Bus-, Bahn- und Fährtickets sowie bei Unterbringung, Veranstaltungen u. a. in Anspruch genommen werden. Das Semesterticket ermöglicht preisgünstiges Fahren mit allen Bussen und Bahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB).
Anträge auf Wohngeld sowie auf Ermäßigung von Rundfunk-, Fernseh- und Telefongrundgebühren können unter bestimmten Voraussetzungen bei den zuständigen Wohnungs- bzw. Sozialämtern gestellt werden.
Ansprechpartner finden Sie in den Bürgerämtern der Stadt Leipzig.

Exmatrikulation

Streichung aus der Liste der Studierenden (Matrikel).
Die Exmatrikulation erfolgt bei Studienortwechsel oder Studienabbruch auf Antrag des Studierenden (mit Formblatt, aber nicht fristgebunden) beim Studentensekretariat (im SSZ) oder von Amts wegen (z. B. regulär bei Beendigung des Studiums).

F

Fachsemester

sind alle an wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für ein Studienfach verbrachten Semester ohne Berücksichtigung der Urlaubssemester.
siehe auch Hochschulsemester

Fakultät

(lat. facultas) Die Fakultät ist die organisatorische Grundeinheit der Universität. Sie erfüllt in ihrem Bereich Aufgaben der Universität vor allem in Bezug auf Lehre und Forschung und gewährleistet ein ordnungsgemäßes Lehrangebot. Organe der Fakultät sind der Fakultätsrat und der Dekan. Der Fakultätsrat ist unter anderem zuständig für:

  • Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen,
  • Berufungsvorschläge,
  • Planung des Studienangebotes, Koordination der Studiengänge und Sicherung des Lehrangebotes,
  • Beschluss über die jährlichen Lehr- und Forschungsberichte,
  • Gewährleistung der Studienfachberatung der Studierenden.

Der Dekan wird vom Fakultätsrat aus dem Kreis der Professoren für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er ist Vorsitzender des Fakultätsrates und führt die Geschäfte der Fakultät. Der Fakultätsrat bestellt für jeden Studiengang eine Studienkommission und wählt einen der Fakultät angehörenden Professor zum Studiendekan.

Eine Übersicht der Fakultäten finden Sie unter http://www.zv.uni-leipzig.de/uni-stadt/fakultaeten-und-einrichtungen/fakultaeten.html

Fremdsprachen

Studienbegleitende Kurse in Fremdsprachen werden vom Sprachenzentrum und vom Spracheninstitut an der Universität Leipzig e. V. durchgeführt.
www.uni-leipzig.de/~fsz bzw.
www.uni-leipzig.de/~sprachen

G

Gebühren

Das erste Hochschulstudium an sächsischen Universitäten und Hochschulen ist gebührenfrei. Zu entrichten sind nur die gesetzlich geforderten Semesterbeiträge.

Gleichstellungsbeauftragter

Georg Teichert
Ritterstraße 16-22
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30090 oder -30091
E-Mail

Sprechzeit: 
Montag
15:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

H

Hochschulgesetze

Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland regelt in einem eigenen Hochschulgesetz Zuständigkeiten, Arbeitsweisen und Ausgestaltung des Hochschulwesens im Rahmen der durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) vorgegebenen Richtlinien. In Sachsen gilt das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHG) vom 10. Dezember 2008.

Hochschulrat

gemäß Sächsischem Hochschulgesetz neu konstituiertes Aufsichts- und Beratungsorgan der Universität Leipzig, bestehend aus 7 Mitgliedern (extern und intern). Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Universität und Verbesserung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Wirtschafts- und Entwicklungsplanung bedürfen seiner Zustimmung. Das Gremium tritt zweimal im Semester und bei Bedarf zusammen.

Hochschulsemester

sind alle an Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes studierten Semester einschließlich der Urlaubssemester.
siehe auch Fachsemester

Hochschulsport

wird vom Zentrum für Hochschulsport organisiert und durchgeführt.

Jahnallee 59, Haus 1, Zimmer T 102 - T 107
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30320
www.hochschulsport-leipzig.de

Die Veranstaltungen in mehr als 70 Sportarten und Bewegungsformen stehen allen Studierenden und Mitarbeitern der Universität offen.

I

Immatrikulationsordnung

Die Immatrikulationsordnung regelt den Erwerb, den Inhalt und die Beendigung der Mitgliedschaft als Student/Studentin an der Universität Leipzig. Sie gibt Auskunft über Rechte und Pflichten der Studierenden und wichtige Vorgänge wie den Zugang zur Universität (Zulassung, Immatrikulation), den Studienort- und den Studiengangwechsel, Rückmeldung und Beurlaubung sowie die Exmatrikulation. Zurzeit gilt die Immatrikulationsordnung vom 22.09.2000 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 14. Juni 2006.

Internationaler Studentenausweis

(ISIC = International Student Identity Card) Internationale Studentenausweise sind besonders bei Auslandsreisen (Flüge, Eintrittsgelder, Unfallversicherung) vorteilhaft. Sie sind erhältlich im Studenten Service Zentrum und beim Servicebüro im StuRa. Mitzubringen sind: Immatrikulationsbescheinigung, ein Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie 12 Euro.

J

Jobvermittlung

Die Vermittlung von kurzzeitigen oder langfristigen Arbeitsmöglichkeiten während des Studiums erfolgt über die Jobvermittlung des Studentenwerks:

Goethestraße 6, Erdgeschoss (separater Eingang)
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 96-59630

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag
7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag
7:30 – 12:30 Uhr
und über das Servicebüro im StuRa.

K

Kanzler

Er leitet als Mitglied des Rektoratskollegiums die Zentrale Verwaltung der Universität und ist Beauftragter für den Haushalt.

Ritterstraße 26, 2. Obergeschoss, Zimmer 212
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30100

Kernfach

Das Kernfach ist das Fach, wofür Sie sich bewerben müssen. Dieses macht in Bachelor of Arts Studiengängen 90 Leistungspunkte (LP) sowie in Bachelor of Science Studiengängen 150 Leistungspunkte aus. In den Kernfächern werden Pflicht- und Wahlpflichtmodule studiert. Am Ende des Studiums wird im Kernfach die Bachelor- bzw. Masterarbeit angefertigt.

Im Rahmen des Bachelor-Lehramtsstudiums, wählen Sie zwei Kernfächer, die Sie beide zu gleichen Teilen studieren. In Abhängigkeit der angestrebten Schulform ist Ihre Wahl eingeschränkt. Wer z.B. Grundschullehramt studieren möchte, muss verpflichtend Deutsch oder Sorbisch im ersten Kernfach studieren. Wer an Förderschulen unterrichten möchte, muss im ersten Kernfach Rehabilitations- und Integrationspädagogik wählen.

Für beide Kernfächer müssen Sie sich bewerben und gegebenenfalls einen NC schaffen. Über mögliche Fächerkombinationen informieren Sie sich bitte in der Broschüre „Traumberuf Lehrer“, die wir Ihnen im Downloadbereich unter http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/downloadbereich.html zur Verfügung stellen.

Kinderbetreuung

Kinderladen des Studentenwerks, Mensa am Park, Universitätsstraße 5, 04109 Leipzig, Obergeschoss.
Kinder von Studierenden im Alter von 8 Wochen bis 6 Jahren werden stundenweise betreut (maximal 3 Tage pro Woche und 4 Stunden pro Tag).
Telefon: +49 341 97 915 oder +49 1761 9659676

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 16:00 Uhr

Kita "Villa Unifratz"
Studentenwohnheim Bornaische Straße 138, 04279 Leipzig
Im Wohnheim wohnen vorrangig Studierende mit Kindern. Das Betreuungsangebot  ist auf Kinder ab 8 Wochen bis 6 Jahre ausgerichtet, es gibt 27 Plätze.
Interessenten wenden sich an: Kerstin Schäfer, +49 341 3383488, villa(at)studentenwerk-leipzig.de.

Im Auftrag des Studentenwerkes wird der Kindergarten "Einsteinchen" in der Brüderstraße betrieben.
Mehr dazu: www.studentenwerk-leipzig.de/beratung/studieren-mit-kind 

Klausur

(lat. claudere "schließen")
Schriftliche Arbeit, die in einer festgesetzten Zeit unter Aufsicht und ohne fremde Hilfe zur Benotung angefertigt werden muss.

Kolloquium

(lat. colloquium "Unterredung, Tagung")
wissenschaftliches Gespräch; Diskussion wissenschaftlicher Fachfragen mit Hochschullehrern.

Kommilitone

(lat. commilito "Kriegskamerad")
Mitstudent

Konsekutive Studiengänge

Konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge bauen inhaltlich aufeinander auf. Der zeitliche Rahmen beträgt für den Bachelor i.d.R. drei Jahre, für den Master i.d.R. zwei Jahre. Es gibt auch andere Modelle, jedoch wird der Gesamtrahmen von fünf Jahren Regelstudienzeit bis zum Masterabschluss nicht überschritten. Der Masterstudiengang kann den Bachelor fachlich fortführen und vertiefen oder soweit der fachliche Zusammenhang gewährt bleibt, fachübergreifend erweitern. Bachelor- und Masterstudiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden.

Kultur

Die Universität ist eine der ältesten Leipziger Kultureinrichtungen. Das kulturelle Leben an der Universität ist eng mit dem Universitätschor (gegründet 1926) und dem Leipziger  Universitätsorchester (gegründet 2003) verbunden. Mehr zum Orchester und zum Chor finden Sie hier:
www.uni-leipzig.de/orchester/ und hier: www.uni-leipzig.de/unichor/.

Wertvolle Ausstellungsobjekte von weltbekannten Künstlern befinden sich in den über 20 Museen und Sammlungen der Universität. Wer also an Museen und Sammlungen interessiert ist, wird hier sicher fündig:
www.zv.uni-leipzig.de/uni-stadt/fakultaeten-und-einrichtungen/museen.html.

L

Leistungspunkte

Für erfolgreich absolvierte Module werden Leistungspunkte (LP) vergeben. Leistungspunkte sind keine Noten. Sie sind nur als Orientierungsgröße zu verstehen und geben Auskunft darüber, mit welchem Arbeitsaufwand in einem Modul im Durchschnitt zu rechnen ist. Ein Leistungspunkt steht dabei für 30 Stunden Arbeitsaufwand. Dieser umfasst sowohl die Dauer der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als auch die für das Selbststudium aufgewendeten Zeiten.

Ein Bachelorstudium mit sechs Semestern Regelstudienzeit hat einen Umfang von 180 LP (5400 Stunden Arbeitsaufwand), ein Masterstudium mit vier Semestern Regelstudienzeit 120 LP (3600 Stunden Arbeitsaufwand). Es wird dabei von einer Arbeitsbelastung von ca. 40 Stunden pro Woche ausgegangen, wobei die tatsächlichen individuellen Zeitaufwände natürlich nach unten oder oben abweichen können.

Das Vergeben von Leistungspunkten stellt so gesehen eine "Bescheinigung" über erbrachte wissenschaftliche Arbeitsleistungen in einem bestimmten Stundenumfang dar.

M

Magnifizenz

(lat. magnificentia "Hochherzigkeit, Großartigkeit")
Anrede für den Rektor

Master

Der Masterabschluss ist ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss ("Master of Arts", "Master of Science", "Master of Education", "Master of Law" u.a.). Das Masterstudium setzt als eine Zugangsvoraussetzung den Bachelorabschluss voraus. Das zweijährige Masterstudium kann die Vertiefung des Kernfachs vorsehen oder ein interdisziplinäres Studienangebot; es kann also vom Profiltyp "stärker anwendungsorientiert" bzw. "stärker forschungsorientiert" sein.

Matrikel

(lat. matricula "öffentliches Verzeichnis")
Liste der an der Universität eingeschriebenen Studierenden. Die bei der Immatrikulation vergebene Matrikelnummer dient u. a. dem Schutz der persönlichen Daten und ist z. B. im Prüfungswesen und in der Verwaltung wichtig.

Mensa

(lat. "Tisch", "Mahlzeit")
Bezeichnung für studentische Verpflegungseinrichtungen, die vom Studentenwerk unterhalten werden.

Mitfahrzentrale

siehe Campus-Service des StuRa

Module

Module sind ein Strukturmerkmal aller Bachelor- und Masterstudiengänge. Jedes Modul setzt sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch aufeinander bezogen sind. Auf diese Weise wird ein vertiefender Wissenserwerb in einem Teilgebiet des Kernfachs ermöglicht. Es gibt Pflichtmodule, die alle absolviert werden müssen und Wahlpflichtmodule, die aus einem thematisch eingegrenzten Bereich gewählt werden können. Alle Lehrveranstaltungen eines Moduls müssen absolviert werden, wobei sich an der Universität Leipzig ein Modul über ein oder maximal zwei Semester erstreckt.

Modulbeschreibung

Für jedes Modul gibt es eine Modulbeschreibung, in der Inhalte, Kompetenzziele und Prüfungsleistungen beschrieben sind. In den Modulbeschreibungen wird angegeben, ob es sich um Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule handelt.

Moduleinschreibung

Zu Beginn eines jeden Semesters findet für die Studierenden in Bachelor- und Masterstudiengängen in der Regel eine Moduleinschreibung statt. Mit der Moduleinschreibung erfolgt die Anmeldung zu den Modulveranstaltungen und zur Modulprüfung.
www.uni-leipzig.de/moduleinschreibung

Modulprüfung

Jedes Modul endet mit einer Modulprüfung und in jedem Studiengang muss eine bestimmte Zahl an Modulen erfolgreich bestanden werden. Wie viele und welche Module dies sind, regeln die Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge. Sie legen auch fest, welche Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung) Teil der Modulprüfung sind. Die Noten der Modulprüfungen und die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit ergeben die Abschlussnote. Wie die verschiedenen Noten gewichtet werden, regelt ebenfalls die Prüfungsordnung.

N

NC (Numerus clausus: lat. "geschlossene Zahl")

Der NC ist eine Form der Zulassungsbeschränkung. Es gibt den universitätsintern geltenden so genannten NCU für einige Bachelor- und Masterstudiengänge und einen bundesweit geltenden NCZ, für die Studiengänge Medizin, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Pharmazie. Der NC bezeichnet die geforderte Abiturgesamtnote, die benötigt wird, um eine Zulassung zu erhalten und zwar in den Studiengängen, in denen die Anzahl der Bewerber die der verfügbaren Plätze überschreitet. Der NC Wert errechnet sich rückwirkend nach Abschluss des Zulassungsverfahrens auf der Grundlage verfügbarer Studienplätze und der Anzahl der Bewerber, steht somit zu Beginn des Bewerbungszeitraums noch nicht fest und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
NC-Tabelle

O

Onlinebewerbung

Die Bewerbung/Einschreibung für alle Studiengänge der Universität Leipzig erfolgt ausschließlich online. Für NC Studiengänge müssen Sie sich bewerben, für die zulassungsfreien einschreiben. Das Prozedere ist das gleiche.

P

Pflichtmodul

Ein Pflichtmodul ist verpflichtend zu studieren und muss bestanden werden. Ein endgültiges Nichtbestehen führt zur Exmatrikulation. Die Pflichtmodule eines Studiengangs finden Sie in der Studienordnung des jeweiligen Studienganges.

Phoniatrisches Gutachten

Ein Phoniatrisches Gutachten ist eine besondere Zugangsvoraussetzung (siehe dort), für den Lehreamtsbachelor sowie die Master Konferenzdolmetschen und Konferenzdolmetschen Arabisch.
www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studienberatung/eigungsfeststellungspruefungen.html

Physikum

Bezeichnung für die ärztliche Vorprüfung in den medizinischen Studiengängen, deren Bestehen die Voraussetzung zum Studium der klinischen Semester darstellt.

Praktikum

Praktika werden immer wichtiger. Als Praxisstationen während des Studiums sind Praktika heute ein noch bedeutenderer Baustein für die Berufsbiografie. Ob Pflicht oder Kür – alle Fragen zur Organisation,  Vor - und Nachbereitung beantwortet Ihnen das Career Center. Mehr Infos unter: www.uni-leipzig.de/careercenter

Prodekan

Stellvertreter des Dekans der Fakultät

Professor

(lat. profiteri "öffentlich bekennen, erklären")
Titel und Dienstbezeichnung des Hochschullehrers

Prorektor

Gewählter Stellvertreter des Rektors mit eigenem Geschäftsbereich. An der Universität Leipzig gibt es drei Prorektoren: P. für Lehre und Studium, P. für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, P. für strukturelle Entwicklung.

Prüfung

Nachweis der fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse innerhalb eines Studienganges bzw. Moduls auf der Grundlage einer entsprechenden Prüfungsordnung. Das mit der Modularisierung der Studiengänge eingeführte studienbegleitende Prüfungssystem ersetzt die kompakten Zwischen- und Abschlussprüfungen. Erstmals nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden.

Prüfungsamt

Einrichtung des Freistaates Sachsen (Staatsprüfungen) bzw. der Universität an den Fakultäten/Instituten (Modul-/Hochschulprüfungen, Teilleistungen von Staatsprüfungen). Den Prüfungsämtern obliegt die Organisation und Durchführung der jeweiligen Prüfungen auf der Grundlage der Prüfungsordnung.

Prüfungsangelegenheiten

Zuständig für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter der Fakultäten.
www.zv.uni-leipzig.de/studium/studienorganisation/pruefungsangelegenheiten.html

Prüfungsausschuss

Die Fakultäten bzw. Institute bilden für die jeweils von ihnen vertretenen Fächer einen Prüfungsausschuss, der in der Regel aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Mitgliedern besteht. Aufgaben und Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
www.zv.uni-leipzig.de/studium/studienorganisation/pruefungsangelegenheiten.html

Prüfungsordnung

Alle Festlegungen zu den Prüfungen eines Studienganges werden in der Prüfungsordnung getroffen. Sie enthält allgemeine Bestimmungen zu Regelstudienzeit, Prüfungsaufbau, Fristen und Prüfungsvoraussetzungen, Bewertung von Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Prüfungsausschuss und Prüfungszeugnis sowie spezifische Bestimmungen für den Studiengang. Die Prüfungsordnungen werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

Psychologische Beratung und Behandlung

Für Studierende mit psychischen Problemen bietet das Studentenwerk Leipzig mit seiner  psychologischen Beratung Hilfe an. Hier kann man sich in besonderen Belastungs- und Krisensituationen, bei Studienproblemen wie Prüfungsängsten und Lernblockaden, bei Problemen mit Partner und Familie beraten lassen.
Weitere Infos unter: www.studentenwerk-leipzig.de/beratung.

Psychotherapeutische Beratung und Behandlung

Dr. Antje Gumz
Klinik und Poliklinik für Psychotherapie und Psychosomatische Medizin,

Beratungsort:
Universitätsklinikum Leipzig, Ambulanz der Klinik für Psychotherapie und Psychosomatische Medizin
Semmelweisstraße 10, Raum 047
04103 Leipzig

Anmeldung:

telefonisch
Montag bis Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 341 97-18865 oder -18864

oder per E-Mail

R

Rechtsauskunft

Sylvia Groffik
Goethestraße 6, Zimmer 204
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 96 59811

Beratungszeiten:
Dienstag
09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Rechtsberatung

Rechtsanwältin Eva Poppe
Hainstraße 20-24
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 2113747 oder +49 341 9600232

Sprechzeit:
Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr

Rechtsvorschriften

Die Rechtsvorschriften der Universität legen alle Rechte und Pflichten für Angehörige der Universität fest, in der Regel mit rechtsverbindlichem Charakter. Solche Ordnungen wären zum Beispiel:

  • Grundordnung
  • Immatrikulationsordnung
  • Studienordnungen
  • Prüfungsordnungen
  • Graduierten-, Promotions- und Habilitationsordnungen.

Die Amtlichen Bekanntmachungen bieten einen zentralen Einstieg in das Informationsangebot zu den Dokumenten und machen auf Änderungen aufmerksam.

Regelstudienzeit

Sie bezeichnet die Zeitspanne, in der ein Studium mit allen Anforderungen vom Durchschnitt der Studierenden absolviert werden kann.

Rektor

(lat. rector magnificus)
traditionell der oberste Repräsentant einer wissenschaftlichen Hochschule. Der Rektor vertritt die Universität nach außen. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Ritterstraße 26, 1. Obergeschoss, Zimmer 108
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30000

Rückmeldung

erfolgt durch Einzahlung des Semesterbeitrages über die Selbstbedienungsfunktion mittels TAN im Internet.

S

Schlüsselqualifikationen (SQ)

An der Universität Leipzig wird eine dreigliedrige transdisziplinäre Schlüsselqualifizierung im Rahmen des Bachelorstudiums angeboten, die weit über die Vermittlung bloßer soft skills hinausreicht. In die Studienablaufpläne sind erstens fächerübergreifende, aber fakultätsinterne, zweitens fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikationsmodule sowie drittens transuniversitäre, berufsfeldnahe und auf Auslanderfahrung orientierte Studienangebote integriert. Durch eine hochqualifizierte und zugleich praxisnahe Fachausbildung, gekoppelt an die transdisziplinäre Organisation von Studiengängen sowie ein eigens entwickeltes Angebot von fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodulen werden flexible Berufsfeldorientierung sowie erhöhte Berufseinstiegschancen nachhaltig gewährt.

Eine Übersicht der semesteraktuellen SQ-Module finden Sie unter www.uni-leipzig.de/moduleinschreibung

Selbstbedienungsfunktionen im Internet

Studierende der Universität Leipzig haben die Möglichkeit, Selbstbedienungsfunktionen über das Internet zu nutzen.
Unter sb.uni-leipzig.de kann mittels Benutzername und Passwort sowie TransAktionsNummer (TAN) unter anderem der Druck von Bescheinigungen, die Adressänderung sowie das Bezahlen des Semesterbeitrages (im Lastschriftverfahren) und damit zugleich die Rückmeldung zum Beispiel vom heimischen Computer aus erledigt werden. Die ebenfalls angebotene "TAN-Verwaltung" ermöglicht dem Nutzer, eine neue TAN-Liste zu erzeugen und freizuschalten, da für jede Nutzung einer der angebotenen Funktionen jeweils eine TAN "verbraucht" wird.

Semester

Seit dem 15. Jh. Bezeichnung für das akademische Studienhalbjahr (lat. semestris oder semenstris "sechsmonatig"). Das Akademische Jahr (Studienjahr) beginnt mit dem Wintersemester (1. Oktober bis 31. März), es schließt sich das Sommersemester (1. April bis 30. September) an.

Semesterbeitrag

Jeder Studierende hat die Pflicht, semesterweise für das Studentenwerk und die Studentenschaft Beiträge zu entrichten. Diese regelmäßige Zahlung wird auch als Rückmeldung bezeichnet und muss im Rahmen der Rückmeldefristen erfolgen. Der Semesterbeitrag beläuft sich ab dem WS 2012/13 auf 114,50 Euro und setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  •  8,00 Euro Studentenschaft
  • 70,00 Euro Studentenwerk
  • 35,00 Euro Sockelbetrag für das Semesterticket
  • 1,50 EURO für den Mobilitätsfond

Der Semesterbeitrag kann über die Selbstbedienungsfunktion mittels TAN im Internet überwiesen werden. Wem das nicht möglich ist, der zahlt den Semesterbeitrag hier ein:

Sparkasse Leipzig
Konto-Nr.: 1100 156 760
BLZ: 860 555 92
Verwendungszweck: Matrikelnummer, vollständiger Name, WS 20XX/XX oder SS 20XX

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.zv.uni-leipzig.de/de/studium/studienorganisation/semesterbeitrag.html.

Semesterticket

Das Semesterticket ermächtigt Studierende der Universität Leipzig zur freien Fahrt mit Straßenbahn und Bus der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im jeweiligen Semester. Es kostet 89,00 Euro für das Stadtgebiet bzw. 101,00 Euro für das LVB-Netz und ist in den Verkaufsstellen der LVB (www.lvb.de), im Studenten Service Zentrum Studenten Service Zentrum und im Campus-Service des StuRa Campus-Service erhältlich. Der mit dem Semesterbeitrag entrichtete Sockelbetrag berechtigt zur kostenlosen Benutzung von Straßenbahn und Bus in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende und an Feiertagen. 1,50 Euro entfallen auf den Mobilitätsfonds aus dem in der Hauptsache Projekte für Radfahrer finanziert werden. Weitere Informationen:

 

Seminar

(lat. seminarum "Pflanzschule")
Lehrveranstaltung mit kleinerem, z. T. begrenztem Teilnehmerkreis, die eine intensive studentische Mitarbeit vor allem durch Referate und in Diskussionen verlangt. Unterschieden werden in der Regel Proseminar (für Studienanfänger), Haupt-, Ober-, Forschungs- bzw. Doktorandenseminar.

Senat

(lat. senatus "Rat, Senat")
Zentrales Gremium der Universität, dem der Rektor, die Dekane, die Prorektoren, der Kanzler und weitere gewählte Mitglieder angehören.

Der Senat ist unter anderem zuständig für die

  • von der Universität zu erlassenden Rechtsvorschriften,
  • fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Lehre,
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • Angelegenheiten des Studiums und der Studienorganisation von grundsätzlicher Bedeutung und die Lehrberichte der Universität,
  • Angelegenheiten der Forschung, Forschungsschwerpunkte und Forschungsberichte,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses u. v. a. m.

sine tempore = s.t.

(lat. "ohne Zeit")
Beginn einer Lehrveranstaltung ohne "akademisches Viertel", z. B. 09:00 Uhr s.t. = 09:00 Uhr
siehe auch cum tempore

Sozialberatung beim Studentenwerk

Ansprechpartnerin
Regina Engelhard
Im Studenten Service Zentrum (SSZ): Goethestraße 6, Erdgeschoss
04109 Leipzig

Sprechzeiten im SSZ:
Dienstag
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
(Während der Sprechzeiten ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich.)
Beratung, Information und persönliche Gespräche bei sozialen Problemen, besonders für Studierende mit Kind und behinderte Studierende. Kontakte zu Ämtern, Vereinen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen werden vermittelt.

Staatsprüfung/Staatsexamen

mehrteilige Abschlussprüfung in bestimmten Studiengängen, die von staatlichen Prüfungsämtern nach staatlichen Ordnungen durchgeführt wird. Bundesweit gelten einheitliche Approbationsordnungen für Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie. Die Anforderungen für die Staatsprüfung in Rechtswissenschaft werden vom jeweiligen Bundesland festgelegt.

Stipendium

(lat. "Sold", "Steuer", "Kriegsentschädigung")
Stipendien sind nicht zurückzuzahlende Zuschüsse. Sie werden meist über besondere Organisationen (z. B. Stiftungen) vergeben:

  • an besonders begabte Studierende im Inland (Begabtenförderung)
  • an deutsche Studierende im Ausland für einen Studienabschnitt oder ein Praktikum
  • bei besonderen Voraussetzungen an ausländische Studierende im Inland.

Studentengemeinden

Evangelische Studentengemeinde:
Alfred-Kästner-Straße 11
04275 Leipzig
Telefon: +49 341 24759041
www.esg-leipzig.de

Katholische Studentengemeinde:
Floßplatz 32
04107 Leipzig
Telefon: +49 341 2130550
www.ksg-leipzig.de
Informationen über Gottesdienste, Vorträge, Arbeitskreise und weitere Aktivitäten sind dem zu Beginn jedes Semesters erscheinenden gemeinsamen Programmheft von ESG und KSG zu entnehmen.

Studentenrat, StudentInnenRat, StuRa

ist die gesetzlich legitimierte Ineressenvertretung der Studierenden an der Universität Leipzig. Er setzt sich zusammen aus den Entsendungen der Fachschaftsräte, die einmal im Jahr direkt gewählt werden. Die SprecherInnen und ReferentInnen werden vom StuRa gewählt. 

Neues Hörsaalgebäude, Erdgeschoss
Universtätsstraße 1
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-37850
www.stura.uni-leipzig.de

Referate des StuRa: Finanzen, Soziales, Ökologie und Verkehr, Gleichstellung und Lebensweisenpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Ausländische Studierende, Sport, Antirassismus, Umbau und Datenschutz, Studium und Gremienarbeit, Lehramt. Außerdem bietet der StuRa mehrere Beratungsangebote an. Darüber hinaus organisiert der "Campus-Service" des StuRa am Campus Augustusplatz, z.B. die Mitfahrzentrale, die Semestertickets, die Jugendherbergs- sowie die Internationalen Studentenausweise.

Studentenschaft

Die immatrikulierten Studierenden der Universität bilden die S. Sie wirkt an der Selbstverwaltung der Universität im Rahmen der Gesetze mit. Die innere Ordnung ist durch eine Satzung geregelt. Das gewählte Organ der S. ist der Studentenrat. Die Studierenden einer Fakultät bilden eine Fachschaft als Teil der Studentenschaft. Der Fachschaftsrat wird als Organ der Fachschaft jährlich gewählt. Die Studentenschaft hat folgende Aufgaben:

  • die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden,
  • die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden,
  • die Förderung des freiwilligen Studentensports,
  • die Pflege der überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen,
  • die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden.

Studentensekretariat

Im Studentensekretariat werden alle verwaltungstechnischen Vorgänge für Studienbewerber und Studierende bearbeitet, z. B. Bewerbung, Beurlaubung, Exmatrikulation, Immatrikulation, Rückmeldung, Studiengangwechsel, Studienortwechsel, Zulassung, Zweitstudium.
Der Kontakt zum S. erfolgt über das Studenten Service Zentrum (SSZ).
www.zv.uni-leipzig.de/studium/bewerbung.html

Telefonsprechzeiten:

Montag und Mittwoch
08:00 - 09:00 Uhr und 15:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 09:00 Uhr

Telefon: +49 341 97-32058
E-Mail

Studenten Service Zentrum (SSZ)

Das Studenten Service Zentrum wurde im WS 2008/09 als die zentrale Serviceeinrichtung für alle Studieninteressenten, Bewerber und Studierenden der Universität Leipzig eröffnet. Es bündelt die Informations-, Beratungs- und Serviceangebote des Studentensekretariats, der Zentralen Studienberatung und des Studentenwerkes Leipzig. Das ständige Serviceangebot und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Einträgen der einzelnen genannten Einrichtungen.  

Goethestraße 6, Erdgeschoss rechts
04109 Leipzig
Internet: www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot.html

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch  
12:00 - 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag  
09:00 - 17:00 Uhr
Freitag            
09:00 - 12:00 Uhr

Studentenwerk Leipzig

Anstalt des Öffentlichen Rechts, die zuständig ist für soziale und kulturelle Belange der Studierenden, für studentisches Wohnen, Betreibung von Mensen und die Zahlung der staatlichen Ausbildungsförderung (BAföG) an Studenten.
Informationen über die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten und Hilfen sowie konkrete Serviceangebote (Internationaler Studentenausweis, Ticketverkauf u.v.m) gibt es im Studenten Service Zentrum.

Goethestraße 6
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 96595
www.studentenwerk-leipzig.de

Studentenwohnheim

Plätze in den Studentenwohnheimen vergibt die Abteilung Studentisches Wohnen beim Studentenwerk für Studierende aller Leipziger Hochschulen.

Goethestraße 6, 3. Etage
04109 Leipzig
Tel. 0341 96 595
www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen

Sprechzeiten:
Dienstag
9:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
9:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
9:00 - 11:00 Uhr

Studienabbruch

Wenn Sie ein anderes Studium aufnehmen wollen, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung (siehe dort). Die Beraterinnen und Berater der Arbeitsagentur (www.zv.uni-leipzig.de/studium/career-center/angebote-fuer-studierende/beratung.html) helfen Ihnen weiter, wenn eine Fortsetzung des Studiums nicht angestrebt wird.
Im Falle auftretender Krisensituationen oder seelichen Notlagen können Sie auf die Angebote der psychologischen Beratung (siehe dort) zurück greifen. 

Studienbescheinigungen

zur Vorlage bei Ämtern (z. B. BAföG) und Institutionen können über die Selbstbedienungsfunktion mittels TAN im Internet ausgedruckt werden.

 

Studiendekan

Der Studiendekan wird vom Fakultätsrat gewählt und ist der Beauftrage des Dekans für alle Studienangelegenheiten. Er führt den Vorsitz der Studienkommission.

Studienfachberatung

wird an den Fakultäten und Instituten durchgeführt und betrifft insbesondere all jene Probleme, die sich aus den unmittelbaren Anforderungen des jeweiligen Studienfaches ergeben (im Unterschied zur Zentralen Studienberatung, die bei allgemeineren Problemen des Studiums in Anspruch genommen werden sollte). Informationen zu Studienfachberatern gibt es auf den Internetseiten der Fakultäten und Institute. 
www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studienangebot.html

Studiengang

Bezeichnung für ein Studienfach mit einem in der Regel berufsqualifizierenden Abschluss. Anforderungen, Ziele, Inhalte, Dauer und Aufbau eines Studienganges werden in der Studienordnung und in der Prüfungsordnung geregelt. Eine aktuelle Übersicht über die Studiengänge sowie Informationsblätter zu den Studiengängen ("Studienführer") sind im Studenten Service Zentrum erhältlich. Im Internet findet man die Übersicht in der Studiengangsdatenbank:
www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studienangebot.html

Studiengangwechsel

Ein Studiengangwechsel liegt vor, wenn sich entweder der Studiengang oder die angestrebte Abschlussprüfung ändern. Ein Studiengangwechsel ist innerhalb der Rückmeldefrist mit einem speziellen Antrag auf Studiengangwechsel unter Vorlage des Originals der Hochschulzugangsberechtigung persönlich beim Studentensekretariat zu beantragen. Soll der Wechsel in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung erfolgen, muss fristgerecht ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Da die Entscheidung über diesen Antrag erst Mitte März bzw. September vorliegt, ist zunächst die Rückmeldung im bisherigen Studiengang notwendig. Die Umschreibung erfolgt bei Vorlage der Zulassung im Studentensekretariat. Vor einem Studiengangwechsel ist dringend die Konsultation der Studienberatung und ggf. des Amtes für Ausbildungsförderung zu empfehlen.

Studiengebühren

siehe: Gebühren

Studienjahresablauf

www.zv.uni-leipzig.de/studium/studienorganisation/akademisches-jahr.html

Studienkolleg Sachsen

Das Studienkolleg Sachsen bietet ausländischen Studienbewerbern, die über eine Studienplatzvormerkung an einer wissenschaftlichen Hochschule des Freistaates Sachsen verfügen, Kurse an, die zur Feststellungsprüfung bzw. zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) führen.

Lumumbastraße 4
04105 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30243
www.uni-leipzig.de/stksachs

Studienordnung

Für jeden Studiengang gibt es eine Studienordnung mit Festlegungen u.a. zu Zugangsvoraussetzungen, Studiendauer und Studienvolumen, Gegenstand des Studiums und Studienziele sowie Aufbau und Inhalte des Studiums. Studienordnungen modularisierter Studiengänge enthalten als Anlagen einen Studienablaufplan bzw. eine Modulübersichtstabelle. Die Studienordnungen werden in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der Universität Leipzig veröffentlicht.

Studienortwechsel

Bewerber, die bisher an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert waren und an der Universität Leipzig in ihrem bisherigen Studiengang mit demselben Abschlussziel weiterstudieren wollen, werden in der Regel für das nächsthöhere Fachsemester immatrikuliert.  In allen anderen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät über die Anerkennung von Zeiten und Leistungen des vorangegangenen Studiums und nimmt die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor.
Studierende der Universität Leipzig, die den Studienort wechseln wollen, müssen einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Studium ohne Abitur

Studienbewerber ohne allgemeine Hochschulreife können eine fachgebundene Zugangsberechtigung zum Studium in bestimmten Fächern und/oder Studiengängen an der Universität Leipzig erlangen.
www.zv.uni-leipzig.de/studium/bewerbung/studium-ohne-abitur.html

Studium universale

Interdisziplinäre Vorlesungsreihe zur Darstellung und Erörterung fachübergreifender Themen oder Grenzfragen, auch Veranstaltungen der Fakultäten und Institute, die für Hörer anderer Fakultäten und Gäste offen stehen.
Weitere Informationen finden Sie online unter http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/lebenslanges-lernen/studium-universale/aktuelles-programm.html

T

TAN (TransAktionsNummer)

siehe: Selbstbedienungsfunktionen im Internet

Teilzeitstudium

Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag der/des Studierenden über den Anteil des Teilzeitstudiums.

Tool

Das Tool ist ein Online-Einschreibesystem, das zur Einschreibung in die Module verwendet wird. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Immatrikulation bzw. zu Studienbeginn.
sb.uni-leipzig.de/modulbelegung/user/login

Transporterverleih

erfolgt über den Verein "teilAuto" und wird durch das Studentenwerk unterstützt. Infos und Buchung unter www.teilauto.net

U

Umweltschutzbeauftragte

Frau Dr. Nicola Klöß
Ritterstraße 24, Zimmer 305
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30361
E-Mail

Unfallversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Studierende Versicherungsschutz für Unfälle, die im Rahmen des Studiums in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschuleinrichtung erlitten werden. Unfallanzeigen sind zu richten an:

Büro für Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Ritterstraße 24, Zimmer 305 oder 303
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 97-30361

Das Studentenwerk hat außerdem für die Studierenden der Leipziger Hochschulen eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, deren Versicherungsschutz sich auf Unfälle bezieht, die sich außerhalb der Hochschule (und des Hin- und Rückweges) ereignen (Freizeit-Unfallversicherung). Unfallmeldungen sind unverzüglich dem Studentenwerk anzuzeigen. Auskünfte über allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen erteilt (siehe auch Rechtsauskunft).

Studentenwerk Leipzig
Goethestraße 6, Zimmer 204
04109 Leipzig
Telefon: +49 341 96 59811

Sprechzeiten:  
Dienstag
09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag  
09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 
09:00 - 12:00 Uhr

UniCard

Die UniCard ist ein Studienausweis der Universität Leipzig in Form einer Chipkarte.
Informationen dazu finden Sie unter:
www.zv.uni-leipzig.de/studium/studienorganisation/unicard.html

Servicepoint UniCard
Goethestraße 6, 4. Etage, Zimmer 404

Öffnungszeiten:
Montag
13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
15:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
10:00 - 12:00 Uhr

Universitätspartnerschaft Halle - Jena - Leipzig

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Universität Leipzig unterzeichneten im Juli 1995 eine Vereinbarung, die u.a. abgeschlossen wurde, um den Studierenden die Wahrnehmung von Lehrangeboten der jeweils anderen Universitäten zu erleichtern. Eine Beratung zu dieser speziellen Form der Gasthörerschaft wird im Sachgebiet Wissenschaftliche Weiterbildung/Fernstudium angeboten:

Wächterstraße 30
04107 Leipzig
Telefon: 0341 97-30050
www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/univerbund.html

V

Veränderungsmeldung

Betrifft vor allem Anschriften- bzw. Namensänderung.
http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/studienorganisation/veraenderungsmeldung.html

Versicherung beschäftigter Studierender

Beschäftigte Studierende, die während der Vorlesungszeit einer Tätigkeit nachgehen, die nicht länger als 20 Stunden pro Woche dauert, müssen keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Näheres und Ausnahmen siehe Broschüre des Studentenwerkes "Studieren in Leipzig".

Vorlesungsverzeichnis

In den Vorlesungsverzeichnissen finden Sie alle Informationen zu den stattfindenden Veranstaltungen. Die Verzeichnisse werden von den anbietenden Instituten auf deren Homepages zur Verfügung gestellt.
Ein Linkverzeichnis finden Sie unter http://service.uni-leipzig.de/vvz/

W

Wahlbereich der Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Universität Leipzig bietet in der Regel Ein-Kernfachstudiengänge an. Die Struktur der geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge an der Universität Leipzig lässt neben dem Kernfach allerdings einen sogenannten Wahlbereich zu. In den Wahlbereich hinein, müssen Sie bis zu sechs Module aus anderen und auch verschiedenen Fachrichtungen kombinieren. Die Auswahl treffen Sie aus der Wahlbereichsbroschüre. Das grundsätzliche Angebot umfasst in der Regel die geisteswissenschaftlichen Fächer. Eine Kombination mit Modulen der Wirtschaftswissenschaften oder anderen Naturwissenschaften ist leider meist nicht möglich. Es besteht weiterhin die Option, sich bereits mit der Immatrikulation für ein so genanntes Wahlfach zu entscheiden, welches sechs Module eines Fachbereichs beinhaltet. Die wählbaren Fachbereiche und mehr Informationen zur Thematik Wahlbereich/ Wahlfach finden Sie unter http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studienstruktur/wahlbereich.html  

Das Wahlfach im Rahmen des Wahlbereichs

Wahlfächer sind besondere Angebote im Rahmen des Wahlbereichs für diejenigen, die sich bereits zu Beginn ihres Studiums auf ein bestimmtes zweites Fach im Umfang von 60 Leistungspunkten festlegen möchten. Bei erfolgreicher Anmeldung für ein Wahlfach werden dem Studierenden die Plätze in den zum Wahlfach gehörenden Modulen, laut Studienablaufplan, in jedem Semester zugesichert. In der Regel entspricht dies einem Modul pro Semester. Das Wahlfach stellt damit eine Alternative zum frei gestaltbaren Wahlbereich dar, in dem man die Möglichkeit hat, Module aus verschiedenen Fächern miteinander zu kombinieren.

Die Zahl der Studienplätze in den Wahlfächern ist begrenzt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die der Studienplätze, findet ein zentrales Vergabeverfahren statt.

Wahlpflichtmodul

Die Bezeichnung Wahlpflichtmodul besagt, dass man unter mehreren Modulen wählen kann, aber verpflichtet ist, ein oder mehrere Module aus dieser Auswahl zu studieren. Die geforderte Anzahl der Wahlpflichtmodule ist zu bestehen, wobei ein endgültig nicht bestandenes Wahlpflichtmodul durch ein anderes ersetzt werden kann. Die Wahlpflichtmodule finden Sie in der Studienordnung des jeweiligen Studienganges.

Wohnen

Eine Wohnung oder ein Zimmer für die Zeit des Studiums muss sich jeder Student, der nicht in Leipzig zu Hause ist, selbst besorgen. In Frage kommen vor allem:

  • Studentenwohnheim (Studentenwerk Leipzig)
  • Wohngemeinschaft (Zimmervermittlung)
  • eigene Wohnung (Wohnungsgenossenschaften u. a.)

Wohngeld

Wohngeld können Studierende erhalten, die nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz dem Grund nach nicht förderungsfähig sind und dauernd (also nicht nur zum Zwecke des Studiums) einen selbstständigen Haushalt führen. Anträge sind bei der Wohngeldabteilung des Sozialamtes oder bei den Bürgerämtern zu stellen.

Z

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Sie nimmt die allgemeine, fächerübergreifende Information und Beratung von Studieninteressenten und Studierenden bezüglich des Studiums wahr.
Beratungsgespräche werden ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten im Studenten Service Zentrum durchgeführt.

Telefonsprechzeiten:
 
Montag und Mittwoch
8:00 – 09:00 Uhr und 15:00–16:00 Uhr,
Freitag
8:00–09:00 Uhr

Telefon: +49 341 97-32044
E-Mail
www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studienberatung.html

Zimmervermittlung

erfolgt beim Studentenwerk, Abteilung Wohnen. Der Campus-Service des Studentenrats unterhält u.a. eine Mitfahr- und Mitwohnzentrale.

Zulassungsbeschränkung

Eine Zulassung als Voraussetzung für die Immatrikulation ist nur in den Studiengängen erforderlich, in denen die Anzahl der Bewerber die der verfügbaren Plätze überschreitet (siehe NC). Zum Teil bestehen diese Zulassungsbeschränkungen auch noch in höheren Fachsemestern einzelner Studiengänge. Dies muss bei einem Studienort- und Studiengangwechsel sowie einem Quereinstieg beachtet werden.

Darüber hinaus gibt es ggf. weitere, besondere Zugangsvoraussetzungen, die zu erfüllen sind, wie z. B.:

  • Spezielle fremdsprachliche Voraussetzungen
  • Phoniatrische Gutachten
  • Praktika
  • Eignungsfeststellungsprüfungen

Die notwendigen Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge in der Studiengangdatenbank.
www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studienangebot.html.

Zuzugsbonus

kann jeder Student bei der Stadt Leipzig beantragen, der eigens zum Zwecke des Studiums seinen Hauptwohnsitz nach Leipzig verlegt. Anträge sind bei den Bürgerämtern oder unter www.leipzig.de zu finden.

Zweitstudium

Ein Zweitstudium kann nur nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums aufgenommen werden und soll zu einem zusätzlichen Abschluss führen.
www.zv.uni-leipzig.de/studium/studienorganisation/zweitstudium.html


letzte Änderung: 13.09.2012 
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Kontakt

Zentrale Studienberatung
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-32041
Telefon: +49 341 97-32042
Telefon: +49 341 97-32043
Telefax: +49 341 97-32089
E-Mail