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Lehramt

Lehramt mit dem Abschluss Staatsprüfung
Achtung! | Die Angaben zu den Lehramtsstudiengängen mit dem Abschluß Staatsprüfung beruhen auf der Fassung der Lehramtsprüfungsordnung vom 29.08.2012 für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (LAPO I). |
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Die Universität Leipzig bildet Lehramtsanwärter für vier Lehrämter aus: für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen, das Lehramt Sonderpädagogik sowie das Höhere Lehramt an Gymnasien.
Seit Wintersemester 2012/13 erfolgt eine Immatrikulation in vier modularisierte schulformspezifische Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung (Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt Sonderpädagogik und Höheres Lehramt an Gymnasien). Bitte beachten Sie die Neuordnung der Fächergruppen. In den Staatsexamens-
studiengängen sind einige im polyvalenten Bachelor wählbaren Fächerkombinationen nicht mehr möglich.
Für die einzelnen Lehrämter ist folgender Gesamtumfang an Leistungspunkten zu erbringen:
Lehramt | Leistungspunkte | Regelstudienzeit |
|---|---|---|
Grundschule (Klasse 1 - 4) | 240 | 8 Semester |
Mittelschule (Klasse 5 - 10) | 270 | 9 Semester |
Sonderpädagogik (Klasse 1 - 4 oder 5 - 10) | 300 | 10 Semester |
Gymnasium (Klasse 5 - 12/13) | 300 | 10 Semester |
Im Fach Englisch ist im Studiengang Lehramt an Grundschulen ein insgesamt zweimonatiger Auslandsaufenthalt zu erbringen.
In allen nachfolgend aufgeführten Fächern ist im jeweiligen Studiengang ein insgesamt dreimonatiger Auslandsaufenthalt zu erbringen:
Fach | Mittelschule | Sonderpädagogik | Gymnasium |
|---|---|---|---|
Englisch | X | X | X |
Französisch | X | X | |
Italienisch | X | ||
Polnisch | X | X | |
Russisch | X | X | |
Spanisch | X | X | |
Tschechisch | X | X |
Diese werden gemäß LAPO I § 5 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Anerkennungskriterien für den Auslandsaufenthalt im Rahmen der Lehramtsstudien für die modernen Fremdsprachen
Mit der am Ende des Studiums abgelegten Ersten Staatsprüfung erwirbt der Studierende als Lehramtsanwärter die Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst. Die Übernahme erfolgt nach entsprechender Antragstellung durch die Landesschulbehörde.
Der Vorbereitungsdienst in Sachsen dauert 12 Monate und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt ab. Für andere Bundesländer können abweichende Regelungen zutreffen.
Bitte beachten Sie, dass zum Wintersemester 2013/2014 nur noch eine Immatrikulation in das fünfte Fachsemester des polyvalenten Bachelors erfolgt!
Weitere Informationen zum Einstieg für höhere Fachsemster des polyvalenten Bachelors.




