Bewerbungs- unterlagen  

Einzureichende Unterlagen

Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht einsenden

Die nachfolgend genannten Unterlagen sind  fristgerecht im Studentensekretariat, -Bewerbung-, Goethestraße 6, 04109 Leipzig einzureichen.

Zu beachten ist, dass Ihr Brief maschinell geöffnet wird, weshalb zu empfehlen ist, keine Klarsichthüllen, Mappen, Büroklammern, Heftklammern oder ähnliches zu verwenden. Zudem sollten Sie keine Originaldokumente einreichen, da bei NC-Studiengängen Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.

Falls Sie sich bereits früher an der Universität Leipzig beworben haben oder schon Studierender an der Universität Leipzig sind, kann auf die damals eingereichten Unterlagen leider nicht zurückgegriffen werden.

Einzureichende Unterlagen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer (1. Fachsemester - Portal 1 und DoSV):

Nach der Online-Bewerbung ist das Einreichen von Unterlagen nicht erforderlich. Nur wenn Sie einen geleisteten Dienst bzw. einen Sonderantrag geltend gemacht haben oder sich für eine Zweitstudium bewerben, sind folgende Unterlagen einzureichen.

  • ausgedrucktes Formular für Sonderanträge/Zweitstudium mit Unterschrift
  • ggf. unbeglaubigter Nachweis eines geleisteten Dienstes
  • ggf. unbeglaubigte Nachweise für gestellten Sonderantrag
  • ggf. unbeglaubigte Nachweise für ein Zweitstudium

Für die Immatrikulation notwendige Unterlagen werden von Ihnen erst mit dem Zulassungsbescheid abgefordert.

Einzureichende Unterlagen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer (höhere Fachsemester - Portal 2):

Für die Immatrikulation notwendige Unterlagen werden von Ihnen erst mit dem Zulassungsbescheid abgefordert.

Einzureichende Unterlagen für Studiengänge/-fächer ohne Zulassungsbeschränkung (freie Einschreibung - Portal 3):

Amtliche Beglaubigung

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Behörden, Notare sowie Pfarrämter, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Vereine.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  • einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
  • die Unterschrift des Beglaubigenden
  • den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.

letzte Änderung: 05.06.2013 
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Kontakt

Studentensekretariat
Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-32058
Telefax: +49 341 97-32059
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