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Studium ohne Abitur

Fachgebundene Zugangsberechtigung zum Studium
Für Studienbewerberinnen und -bewerber ohne allgemeine Hochschulreife besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine fachgebundene Zugangsberechtigung für das Studium bestimmter Studiengänge an der Universität Leipzig zu erwerben.
Mit dieser Möglichkeit soll vor allen solchen Bewerberinnen und Bewerbern die Chance auf ein Studium gegeben werden, die auf Grund ihrer Begabung, ihrer Vorbildung und ihrer durch Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für ein Hochschulstudium in Frage kommen, ihre allgemeine Hochschulreife aber nie abgelegt haben.
Allgemeines zur Zugangsprüfung
Die Zugsangsprüfung findet zweimal jährlich statt.
Sie kann nur von Bewerberinnen und Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit abgelegt werden.
Die Zugangsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung kann i.d.R. nur für einen Studiengang beantragt werden und ist auch nur für diesen gültig.
In der Folge muss der Studiengang im Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung eindeutig benannt werden.
Möchten Sie an der Universität Leipzig ein Lehramtsstudium aufnehmen, müssen Sie im Antrag beide Kernfächer benennen, die Sie studieren möchten.
Die Zugangsprüfung besteht aus 4 Teilprüfungen, die innerhalb von 5 Wochen abgelegt werden müssen und in denen äquivalente Abiturkenntnisse erforderlich sind. Insbesondere umfassen die Prüfungen:
Fremdsprachenprüfung (i.d.R. Englisch) | schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal 4 Stunden |
Deutschprüfung | schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal 4 Stunden, wobei Inhalt, Ausdruck, Rechtschreibung und Grammatik bewertet werden |
Mathematikprüfung | schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal 4 Stunden; das Anforderungsniveau richtet sich hier nach dem gewählten Studiengang |
fachspezifische Prüfung | dies beinhaltet eine schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal 4 Stunden und/oder ein Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, abhängig von der Wahl des Studienganges. |
Mit dem Bestehen der Zugangsprüfung wird keinesfalls automatisch eine Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge erworben. Durch das Bestehen der Zugangsprüfung erwerben die Bewerberinnen und Bewerber vielmehr eine Durchschnittsnote, die es ihnen, nach einer frist- und formgerechten Bewerbung um den Studienplatz, ermöglicht, am Auswahlverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge teilzunehmen. Eine Übersicht über die NC-Studiengänge und –Werte der letzten Jahre finden Sie hier.
Die für einen Studiengang eventuell erforderliche Eignungsfeststellungsprüfung bleibt vom Bestehen der Zugangsprüfung ebenfalls unberührt und muss separat absolviert und bestanden werden.
Informationen zum Studienangebot der Universität Leipzig sowie zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Team des Studenten Service Zentrums gern zur Verfügung.

