Hauptspalte
Promotion

Promotion an der Universität Leipzig
Gesamtbreite aller Fachgebiete
Eine Promotion kann in allen Fachgebieten erfolgen, die an der Universität Leipzig vertreten sind. Maßgebend für die Annahme als Doktorand und den Ablauf des Promotionsstudiums sind die Promotionsordnungen der Fakultäten.
Zusätzlich möglich ist eine Aufnahme in das Graduiertenstudium, in ein Graduiertenkolleg und einen Promotionsstudiengang.
Die Immatrikulation von Promovenden regelt § 7 der Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig. Dies gilt auch für Postdoktoranden und Habilitanden für die Zeitdauer eines Stipendienbezugs.
Voraussetzungen einer Immatrikulation in das Promotionsstudium:
- die Aufnahme in die Doktorandenliste der Fakultät
Die Antragstellung erfolgt innerhalb der Zulassungsfristen bzw. für bereits immatrikulierte Bewerber nach Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
Eine Immatrikulation ist beim Vorliegen von Beschäftigungsverhältnissen mit einem Umfang von mehr als 50 % der regulären Arbeitszeit nicht möglich.
Graduiertenstudium
Das Graduiertenstudium wird durch die Studienordnungen für das Graduiertenstudium der einzelnen Fakultäten geregelt. Die Aufnahme ins Graduiertenstudium wird bei der Graduiertenkommission jeweils zum 26. Februar und 30. August eines jeden Jahres beantragt. Zugangsvoraussetzung ist ein überdurchschnittlich bewerteter Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
Der Status eines Graduiertenstudenten berechtigt zur Beantragung eines Stipendiums der Landesgraduiertenförderung (die Antragstellung kann zeitgleich erfolgen). Über die Vergabe wird von der Graduiertenkommission entschieden. Üblich ist die Übernahme eines Tutoriums nach dem ersten Jahr des Graduiertenstudiums.
Fördermöglichkeiten
Promovenden können sich insbesondere um die Promotionsförderung der Begabtenförderwerke, Landesstipendien, ein SYLFF-Stipendium oder, über ihren Betreuer, um einen Doktorandenförderplatz bemühen.

