Hauptspalte
Beurlaubung

Regelungen
Anspruch auf zwei Urlaubssemester
Studenten der Universität Leipzig haben einen Anspruch auf zwei Urlaubssemester. Weitere Urlaubssemester bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
Die Urlaubsgründe sind in dem Antrag auf Beurlaubung genannt und in der Immatrikulationsordnung § 21 Absatz 3 verbindlich geregelt. Ein Urlaubssemester muss unter Angabe des Grundes schriftlich mit dem entsprechenden Formular beantragt werden.
Ab dem dritten Urlaubssemester ist eine schriftliche Genehmigung des Prorektors für Bildung und Internationales notwendig. Beim Beurlaubungsgrund Schwangerschaft/Elternzeit bzw. Auslandspraktikum (mit Nachweis) bzw. Ableistung eines Dienstes (mit Nachweis) entfällt diese Genehmigung.
Der Antrag auf Beurlaubung ist im Verlauf der Rückmeldefrist (Wintersemester 01.06. – 31.07., Nachfrist bis 15.08. / Sommersemester 01.12. – 31.01., Nachfrist bis 15.02.) im Studentensekretariat einzureichen.
Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester sowie im Falle einer Neueinschreibung in ein höheres Semester ist grundsätzlich nicht möglich. Auch eine Beurlaubung für vorangegangene Semester ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall nach § 21 Absatz 2 Satz 3 und 4 (Krankheit) der Immatrikulationsordnung vor.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Studienaufenthalte im Ausland können auf Antrag als Fachsemester angerechnet werden. Die Entscheidung trifft der zuständige Prüfungsausschuss.
Erstreckt sich die Beurlaubung über zwei aufeinander folgende Semester, so können Sie diese zusammenhängend beantragen.
Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Beitragspflicht für beurlaubte Studenten
Beurlaubte Studenten haben den vollen Semesterbeitrag zu bezahlen.
Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist beim Studentenwerk Leipzig zu beantragen. Der Antrag ist bis vier Wochen vor Semesterbeginn beim Studentenwerk Leipzig einzureichen:
Abteilung Rechnungswesen
2. Etage, Zi. 215
Goethestr. 6
04109 Leipzig
Tel.: +49 341 96-59665
Bearbeiterin: Frau Niedenführ


