Hauptspalte
Doppelstudium

Regelungen
Einschreibung in einen weiteren Studiengang
Nach §11 der Immatrikulationsordnung kann man, zusätzlich zu einer bestehenden Einschreibung, die Aufnahme eines Doppelstudiums in einem weiteren Studiengang beantragen.
Die Beantragung ist während der Rückmeldefrist (Wintersemester 01.06. – 31.07., Nachfrist bis 15.08. /Sommersemester 01.12. – 31.01., Nachfrist 15.02.) mit dem entsprechenden Antrag per Post oder persönlich vorzunehmen.
Sollte der angestrebte Studiengang einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, muss die Bewerbung online frist- und formgerecht erfolgen. Der Antrag auf ein Doppelstudium kann in diesem Fall erst nach Erteilung einer Zulassung gestellt werden. Die Genehmigung des Antrages ist davon abhängig, ob durch das Doppelstudium kein anderer Interessent vom Erststudium ausgeschlossen wird.
Sofern im Rahmen des Doppelstudiums ein höheres Fachsemester beantragt werden soll, ist neben dem Antrag auf Doppelstudium noch ein Anrechnungsbescheid vorzulegen. Dieser Bescheid wird vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungssausschuss der entsprechenden Fachbereiche aufgrund der bereits erbrachten bzw. adäquaten Leistungen, ausgestellt.
Ist die Einschreibung ins Doppelstudium erfolgt, so ist die Rückmeldung bzw. eine Beurlaubung nur für beide Studiengänge möglich. Soll die Doppelimmatrikulation aufgehoben werden, muss dies formlos schriftlich im Studentensekretariat beantragt werden.


