Masterstudium  

Aufnahme eines Masterstudiums

Hinweise zur Einschreibung in ein Masterstudium nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums an der Universität Leipzig 

Die Aufnahme eines Masterstudiums setzt zwingend den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses voraus.

Der Zugang kann von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen, die in der Studienordnung benannt sind, abhängig gemacht werden, über die Sie sich rechtzeitig informieren sollten. 

Als weitere notwendige Einschreibvoraussetzung ist i. d. R. der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Eignungsfeststellungsprüfung beizubringen. Die Teilnahme an dieser Eignungsfeststellungsprüfung ist fristgerecht direkt an der Fakultät/am Institut zu beantragen.  

Studieren Sie im laufenden Semester bereits an der Universität Leipzig und beabsichtigen Sie im Folgesemester die Aufnahme eines Studiums in einem nicht zulassungsbeschränkten Masterstudiengang, so nutzen Sie bitte den "Antrag auf Aufnahme eines Masterstudiums".

Bitte beachten Sie:

  • Da Sie Ihre Matrikelnummer und die UniCard beibehalten, melden Sie sich bitte  zunächst fristgerecht für das Folgesemester zurück.  
  • Bis zum 30. September ist der Antrag – möglichst unter Beifügung des Nachweises über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung (sofern erforderlich) sowie weiterer geforderter Unterlagen – an das Studentensekretariat einzureichen. Auf dieser Basis wird dann die Immatrikulation ins Masterstudium vorgenommen.
  • Rechtskräftig abgeschlossen wird diese Immatrikulation nach Vorlage des Abschlusszeugnisses über Ihr bisheriges Studium, das Sie bitte sofort nach Erhalt in  Kopie an das Studentensekretariat nachreichen, sowie ggf. noch weiterer ausstehender Unterlagen.

Studieren Sie im laufenden Semester bereits an der Universität Leipzig und beabsichtigen Sie im Folgesemester die Aufnahme eines Studiums in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang, so müssen Sie sich fristgerecht online bewerben.  

Hinweis

Haben Sie Ihr Studium an der Universität Leipzig bereits in früheren Semestern abgeschlossen bzw. Ihr Studium an einer anderen deutschen Hochschule absolviert, so ist generell eine fristgerechte Online-Bewerbung erforderlich.


letzte Änderung: 05.06.2013 
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