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Rückmeldung

Zahlung Semesterbeitrag
Rückmeldung immer vor Semesterbeginn
Die Rückmeldung ist vor jedem Semester für alle Studentinnen und Studenten der Universität Leipzig obligatorisch.
ACHTUNG!
Der Semesterbeitrag beträgt ab Wintersemester 2012/13 114,50 € .
für das Wintersemester | vom 01.06. - 31.07. / Nachfrist bis 15.08. |
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für das Sommersemester | vom 01.12. – 31.01. / Nachfrist bis 15.02. |
Innerhalb dieser Fristen ist nur die Zahlung des Semesterbeitrages notwendig. Das sollte über die Selbstbedienungsfunktion im Internet erfolgen. Beachten Sie bei einer Beurlaubung andere Regelungen. Auch bei Studiengangwechsel bzw. Studienfachwechsel ist die Einhaltung der Rückmeldefrist notwendig.
Die Nichtzahlung des Semesterbeitrages führt zur Exmatrikulation. Bei Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung kann die Nichteinhaltung der Rückmeldefrist zur Sperrung und schließlich zum Verlust des Studienplatzes führen. Diese Studienplätze werden in einem Auswahl- und Zulassungsverfahren neu vergeben.
Studierende, die als Nebenhörer an der Universität eingeschrieben sind, melden sich formlos schriftlich unter Angabe der Matrikelnummer zurück.
Ein Austritt aus der Studentenschaft gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 Sächs.HSFG muss dem Studentensekretariat bzw. dem Akademischen Auslandsamt bzw. der Wissenschaftlichen Weiterbildung schriftlich mit der Rückmeldung vor der Zahlung des Semesterbeitrags mitgeteilt werden.


