Hauptspalte
Veränderungs- meldung

Regelungen
Änderung persönlicher Daten
Folgende Änderungen müssen gemeldet werden:
- Veränderungen der Anschrift sind über die Selbstbedienungsfunktion mittels TAN per Internet vorzunehmen.
- Namensänderungen werden während der Sprechzeiten im Studenten Service Zentrum unter Vorlage amtlicher Dokumente vorgenommen, können aber auch postalisch (einreichen einer Kopie amtlicher Dokumente) beantragt werden.
- Beim Wechsel der Krankenkasse nach der Immatrikulation muss der Nachweis der neuen Krankenkasse sofort im Studentensekretariat eingereicht werden.
Anmerkung:
Bei privat Versicherten ist der Nachweis der Befreiung von der Versicherungspflicht – ausgestellt von einer gesetzlichen Krankenkasse – notwendig. Eine Kopie der Chipkarte ist nicht ausreichend.
Die bisherige Krankenkasse setzt die Universität in Kenntnis, wenn dort die Mitgliedschaft erlischt oder Zahlungsrückstände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtvorlage des neuen Krankenkassennachweises durch eigenes Verschulden gemäß § 18 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 21 Absatz 3 Nr. 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 10.12.2008 zur vorzeitigen Exmatrikulation von Amts wegen führen kann.


