Hauptspalte
während des Studiums

Beurlaubung für internationale Studierende
Die nachfolgenden Informationen betreffen internationale Studierende. Für deutsche Studierende stellt das Studentensekretariat Informationen zur Beurlaubung bereit.
Als ausländischer Studierender der Universität Leipzig, der hier einen Abschluss anstrebt, stehen Ihnen gemäß § 21 der Immatrikulationsordnung auf eigenen Antrag während der Studienzeit zwei Urlaubssemester zur Verfügung.
Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester sowie im Falle einer Neueinschreibung in ein höheres Semester ist grundsätzlich nicht möglich. Auch eine Beurlaubung für vorangegangene Semester ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall nach §21 Absatz 2 Satz 3 und 4 (Krankheit) vor.
Der Antrag auf Beurlaubung (internationale Studierende) ist ausgefüllt im Zeitraum der Rückmeldung im Akademischen Auslandsamt einzureichen.

