Hauptspalte
ECTS

Ziel des European Credit Transfer Systems
Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist das "Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen". Es dient der systematischen Dokumentation eines Studienprogramms.
Auf der Grundlage des Arbeitspensums (workload) und der Lernergebnisse (learning outcome) der Studierenden werden den einzelnen Bestandteilen Leistungspunkte/LP (credits/cr) zugeteilt.
Das ECTS soll dazu beitragen, dass alle - einheimische und ausländische - Studierende, die Struktur der Studiengänge leichter verstehen und vergleichen können.
Was sind die Kernpunkte des ECTS?
Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Leistungspunkte ergibt. Ein ECTS-Leistungspunkt wird i.d.R. für einen Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden vergeben.
Die ECTS-Leistungspunkte erhalten Studierende erst erfolgreichem Abschluss der zu leistenden "Arbeit".
Das Arbeitspensum der Studierenden umfasst Vorlesungen, Seminare, Selbststudium, Vorbereitung auf und Teilnahme an Prüfungen usw.
Die Bewertung der Leistung der Studierenden wird durch eine lokal/ national vergebene Note dokumentiert.
Es ist üblich, insbesondere im Fall des Transfers von Leistungspunkten, eine ECTS-Note zu vergeben. Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Leistung der Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems.
Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende ECTS-Bewertung:
A beste zehn Prozent,
B nächste 25 Prozent,
C nächste 30 Prozent,
D nächste 25 Prozent,
E nächste zehn Prozent.
Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die für nicht bestandene Leistung vergeben werden. FX bedeutet: "Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können", und F bedeutet: "Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich". Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch.
Welche zentralen Unterlagen gibt es für das ECTS?
Die ECTS-Studienvereinbarung enthält die Aufstellung des geplanten Studienprogramms, die mit den ECTS Leistungspunkten zu belegen sind. Diese Aufstellung muss zwischen dem Studierenden und dem zuständigen Fachkoordinator des betreffenden Instituts bzw. Fakultät der Heimathochschule sowie der Gasthochschule vereinbart werden.Die ECTS-Studienvereinbarung muss bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes der Studierenden abgeschlossen und bei eventuellen Änderungen sofort aktualisiert werden.
Die ECTS-Datenabschrift dokumentiert die Leistungen der Studierenden. Sie enthält:
- die Aufstellung des absolvierten Studienprogramms,
- die erworbenen ECTS-Leistungspunkte, ggf. die nationalen Leistungspunkte sowie
- die erzielten lokalen/nationalen Noten und möglicherweise ECTS-Noten.

