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ERASMUS-Studium

ERASMUS-Studium mit einem ERASMUS-Praktikum
In vielen Fällen bietet es sich an, ein Praktikum unmittelbar an ein ERASMUS-Auslandsstudium anzuschließen. Dabei steht es Ihnen frei:
- das Praktikum an der gleichen Universität bzw. universitären Einrichtung durchzuführen, an der Sie vorher studiert haben oder
- es als eigenständiges ERASMUS-Praktikum an einer anderen Einrichtung im gleichen oder auch einem anderem Land zu beantragen.
Bei Variante 1 wird Ihr ERASMUS-Studienaufenthalt entsprechend "verlängert", sofern:
- das Praktikum zeitlich unmittelbar an den Studienaufenthalt anschließt
- das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule durchgeführt wird
- der Auslandsaufenthalt die Gesamtdauer von 12 Monaten nicht überschreitet
- Ihre Gasthochschule den Praktikumszeitraum bestätigt und das Praktikum in die ECTS-Datenabschrift ("Transcript of Records") aufnimmt.
Das Praktikum wird in diesem Fall fördertechnisch als ERASMUS-Auslandsstudium gezählt und mit den entsprechenden Fördersätzen vergütet.
Vorteil:
- Praktikumsdauer von mind. 3 Monaten (wie bei ERASMUS-Praktikum) muss nicht erreicht werden
- Förderung eines weiteren (späteren) Praktikums durch das ERASMUS-Praktikumsprogramm möglich. Im Vergleich zum ERASMUS-Studium gibt es hier höhere Fördersätze
Bei Variante 2 können Sie unabhängig von ihrem ERASMUS-Studienaufenthalt im Rahmen eines ERASMUS-Praktikums gefördert werden. Bitte beachten Sie die für das ERASMUS-Praktikumsprogramm geltenden Antragsbedingungen und –fristen.

