ERASMUS-Studium  


ERASMUS-Studium mit einem ERASMUS-Praktikum

In vielen Fällen bietet es sich an, ein Praktikum unmittelbar an ein ERASMUS-Auslandsstudium anzuschließen. Dabei steht es Ihnen frei:

  1. das Praktikum an der gleichen Universität bzw. universitären Einrichtung durchzuführen, an der Sie vorher studiert haben oder
  2. es als eigenständiges ERASMUS-Praktikum an einer anderen Einrichtung im gleichen oder auch einem anderem Land zu beantragen.

Bei Variante 1 wird Ihr ERASMUS-Studienaufenthalt entsprechend "verlängert", sofern:

  • das Praktikum zeitlich unmittelbar an den Studienaufenthalt anschließt
  • das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule durchgeführt wird
  • der Auslandsaufenthalt die Gesamtdauer von 12 Monaten nicht überschreitet
  • Ihre Gasthochschule den Praktikumszeitraum bestätigt und das Praktikum in die ECTS-Datenabschrift ("Transcript of Records") aufnimmt.

Das Praktikum wird in diesem Fall fördertechnisch als ERASMUS-Auslandsstudium gezählt und mit den entsprechenden Fördersätzen vergütet.

Vorteil:

  • Praktikumsdauer von mind. 3 Monaten (wie bei ERASMUS-Praktikum) muss nicht erreicht werden
  • Förderung eines weiteren (späteren) Praktikums durch das ERASMUS-Praktikumsprogramm möglich. Im Vergleich zum ERASMUS-Studium gibt es hier höhere Fördersätze

Bei Variante 2 können Sie unabhängig von ihrem ERASMUS-Studienaufenthalt im Rahmen eines ERASMUS-Praktikums gefördert werden. Bitte beachten Sie die für das ERASMUS-Praktikumsprogramm geltenden Antragsbedingungen und –fristen. 


letzte Änderung: 14.03.2012 Akademisches Auslandsamt