FAQ/ häufige Fragen  


Häufige Fragen zu Auslandssemester weltweit

Wie kann ich Auslandssemester am besten in meinem Studium unterbringen?

Was sollte ich für die Anerkennung meiner im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen beachten?

Was ist ECTS?

Kann ich im ECTS auch Noten erhalten?

Was sind ECTS-Studienvereinbarung und ECTS-Datenabschrift?

Wie viele ECTS-Leistungspunkte muss ich für ein ERASMUS-Studium pro Auslandssemester erreichen?

Wie kann ich mich sprachlich auf meinen Auslandsaufenthalt vorbereiten?

Wie weise ich mich meine Sprachkenntnisse nach?

Habe ich Anspruch auf Auslands-BAföG?

Behalte ich trotz Auslandssemester meinen BAföG-Anspruch in Deutschland?

Ist es sinnvoll , Urlaubssemester für Auslandssemester während des Bachelorstudiengangs zu nehmen?

Kann ich in einem auslaufenden Studiengang zwei Urlaubssemester nehmen und trotzdem diesen Studiengang zu Ende studieren?

 Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

Wie kann ich Auslandssemester am besten...

...in meinem Studium unterbringen?

Auslandssemester als integrierte Fachsemester

Auslandssemester, die nicht bereits feste Bestandteile Ihres Studiengangs sind, sind ab dem 3. Fachsemester zu empfehlen. Ein Auslandssemester kann ein Fachsemester an der Universität Leipzig vollständig ersetzen, wenn die im Ausland erbrachten Studienleistungen Module in Ihrem Studiengang angerechnet werden können und diese ersetzen. Das ist für Wahlmodule und Schlüsselqualifikationen meist unproblematisch.

Um die Voraussetzung dafür zu schaffen, müssen Sie Ihr Studienvorhaben im Ausland nach Ihrem Studienplan an der Universität Leipzig ausrichten. Beraten Sie sich zuerst mit Ihrem Fachkoordinator oder ggf. Prüfungsausschuss. Durch die Unterzeichnung der Studienvereinbarung durch Sie und den verantwortlichen Personen an der Universität Leipzig und an der Gasthochschule wird Ihr Studienvorhaben offiziell bestätigt. Ein Urlaubssemester ist dann nicht zwingend erforderlich, aber trotzdem möglich. Gleiches gilt im Idealfall natürlich auch für zwei Auslandssemester.

Auslandssemester als zusätzliches Studienjahr durch "Urlaubssemester"

Das Akademische Auslandsamt empfiehlt Ihnen, nach Möglichkeit ein ganzes Studienjahr im Ausland zu studieren.

Sie sind berechtigt, bis zu zwei "Urlaubssemester zu Studienzwecken" zu beantragen – auch in Bachelor-Studiengängen. Das Auslandsjahr könnte zwischen dem 1. und 2. oder zwischen dem 2. und 3. Studienjahr liegen. Studienleistungen im Ausland müssen zwar studienfachrelevant – also anerkannt und per Studienvereinbarung bestätigt -, aber nicht notwendigerweise Teil des Modulplans für die Fächer an der Universität Leipzig sein. Sie sind in diesem Sinne eine Ergänzung zum Kernfach, zum Wahlbereich oder zu den zwei Kernfächern bei Lehramtsstudierenden.

Was sollte ich für die Anerkennung ...

...meiner im Ausland erbrachten Studienleistungen beachten?

Der Auslandsaufenthalt soll sich im Idealfall in den Ablauf Ihres Studiums innerhalb der Regelstudienzeit einfügen.

Klären Sie vor Antritt des Auslandsaufenthalts ab, ob und wie Ihnen Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leipzig anerkannt werden. Konsultieren Sie für die Auswahl von Lehrveranstaltungen Ihre Studienfachberater und Ihre betreuenden Professoren bzw. Prüfungsämter.

Mit dem Schlüsselqualifikationsmodul SQ 32 a/b Internationale Erfahrung können Sie im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen lassen, sofern diese nicht durch das Kernfach angerechnet werden konnten.

Die Dokumentation der im Ausland erbrachten Studienleistungen während eines ERASMUS-Auslandsstudiums wird mit Hilfe des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) geregelt

Was ist ECTS?

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist das "Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen". Es dient der systematischen Dokumentation eines Studienprogramms.

Auf der Grundlage des Arbeitspensums (workload) und der Lernergebnisse (learning outcome) der Studierenden werden den einzelnen Bestandteilen Leistungspunkte/LP (credits/cr) zugeteilt.

Das ECTS soll dazu beitragen, dass alle - einheimische und ausländische - Studierende, die Struktur der Studiengänge leichter verstehen und vergleichen können.

Kernpunkte des ECTS

Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Leistungspunkte ergibt. Ein ECTS-Leistungspunkt wird i.d.R. für einen Arbeitsaufwand von 25-30 Arbeitsstunden vergeben.

Die ECTS-Leistungspunkte erhalten Studierende erst nach erfolgreichem Abschluss der zu leistenden "Arbeit". Das Arbeitspensum der Studierenden umfasst Vorlesungen, Seminare, Selbststudium, Vorbereitung auf und Teilnahme an Prüfungen usw. Die Bewertung der Leistung der Studierenden wird durch eine lokal/ national vergebene Note dokumentiert.

Kann ich im ECTS auch Noten erhalten?

Laut ECTS-Leitfaden von 2009 sollte die nationale Notenbewertung durch einen Notenspiegel ergänzt werden, der die prozentualen Vergaberichtlinien der Noten beschreibt (Wert bis 100%).

Achten Sie darauf, dass diese prozentuale Vergaberichtlinien der nationalen Noten auf Ihrer Datenabschrift der Gasthochschule enthalten ist.

Was sind ECTS-Studienvereinbarung und ECTS-Datenabschrift?

Die ECTS-Studienvereinbarung enthält die Aufstellung des geplanten Studienprogramms, die mit den ECTS-Leistungspunkten zu belegen sind. Diese Aufstellung muss zwischen dem Studierenden und dem zuständigen Fachkoordinator des betreffenden Instituts bzw. Fakultät der Heimathochschule sowie der Gasthochschule vereinbart werden. Die ECTS-Studienvereinbarung muss bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes der Studierenden abgeschlossen und bei eventuellen Änderungen sofort aktualisiert werden.

Die ECTS-Datenabschrift dokumentiert die Leistungen der Studierenden. Sie enthält:

  •  die Aufstellung des absolvierten Studienprogramms,
  • die erworbenen ECTS-Leistungspunkte, ggf. die nationalen Leistungspunkte sowie
  • die erzielten lokalen/nationalen Noten und die prozentualen Vergaberichtlinien der nationalen Noten.

Wie viele ECTS-Leistungspunkte...

...muss ich für ein ERASMUS-Studium pro Auslandssemester erreichen?

Auf der Grundlage des ECTS wurden pro Term 20 Leistungspunkte, pro Semester 30 Leistungspunkte und pro akademisches Jahr 60 Leistungspunkte vereinbart.

Zur Planung der Lehrveranstaltungen wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts eine ECTS-Studienvereinbarung abgeschlossen, die vom Studierenden, von der Universität Leipzig und von der Gasthochschule unterzeichnet werden muss.

Nach Abschluss des ERASMUS-Auslandsstudiums werden die erfolgreich absolvierten Studienleistungen auf einer ECTS-Datenabschrift durch die Gasthochschule bestätigt.

Wie kann ich mich sprachlich auf meinen Auslandsaufenthalt...

...vorbereiten?

Die sprachliche Vorbereitung Ihres Aufenthaltes - egal, ob Praktikum oder Studium – sollte bereits in Deutschland beginnen. Sie haben u.a. folgende Möglichkeiten:

Studienbegleitende Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität Leipzig

Vorbereitende Sprachkurse des Spracheninstituts an der Universität Leipzig e.V.

Vorbereitender ERASMUS-Intensivsprachkurs (EILC)

Wenn Sie bereits für einen ERASMUS-Platz für das kommende akademische Jahr nominiert worden sind, können Sie sich im Akademischen Auslandsamt bei Frau Christiane Schmidt für einen kostenfreien, vorbereitenden Intensivsprachkurs (ERASMUS Intensive Language Course/ EILC) für seltener gesprochene Sprachen, z.B. für Finnisch, an Hochschulen im entsprechenden Gastland bewerben. Sofern aktuelle Ausschreibungen für EILC vorliegen, finden Sie diese in der Rubrik Ausschreibungen International für Studierende

PROMOS-Sprachkurse im Ausland

PROMOS-Stipendien für Sprachkurse können an immatrikulierte deutsche Studierende und Doktoranden der Universität Leipzig (oder diesen gemäß BAföG Gleichgestellte) für eine Dauer von 3 Wochen bis zu 2 Monaten vergeben werden und gelten weltweit. Förderfähig sind ausschließlich Kurse an staatlichen Hochschulen im Ausland; Kurse privater Träger können nicht gefördert werden. Der gewählte Sprachkurs muss im Zusammenhang mit dem Studium stehen oder für die berufliche Entwicklung notwendig und sinnvoll sein. Spachkursgebühren werden nicht übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik PROMOS-Sprachkurse

Wie weise ich meine Sprachkenntnisse nach?

Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer Reihe von Austauschprogrammen der Universität Leipzig bewerben möchten, müssen Sie i.d.R. ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes und/ oder der Unterrichtssprache der Gasthochschule nachweisen. Dieser Nachweis geschieht über ein Sprachzertifkat oder das

Sprachzeugnis

,das Sie nach Prüfung im Sprachenzentrum der Universität Leipzig dort ausfüllen und bestätigen lassen können. 

Das Sprachenzentrum der Universität Leipzig bietet zentrale Prüfungstermine für die Ausstellung dieses Sprachzeugnisses (Englisch, Französisch) an.

Für alle anderen Sprachen folgen Sie bitte den Hinweisen des Sprachenzentrums.

Habe ich Anspruch auf Auslands-BAföG?

Auslandssemester innerhalb und außerhalb Europas können durch Auslands-BAföG gefördert werden. Eine Antragstellung dafür lohnt sich, auch falls Sie im Inland keine BAföG-Förderung beziehen, da für Auslandssemester höhere Förderungssätze gelten.  

Auslandssemester in Europa

Können für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gefördert werden. Voraussetzungen sind:

  • Mindestaufenthaltsdauer: ein Semester bzw. sechs Monate
  • Ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache des Gastlandes

Auslandssemester außerhalb Europas

Können für die Dauer eines Jahres gefördert werden. Voraussetzungen sind:

  • Mindestaufenthaltsdauer: ein Semester bzw. sechs Monate
  • Ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache des Gastlandes
  • Mindestens teilweise Anrechnung des Auslandsaufenthaltes auf das Studium in Deutschland
  • Abschluss von mindestens zwei Semestern vorherigen Studiums im Deutschland

Antragstellung

Die Anträge für die Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden. Den entsprechenden Antrag müssen Sie je nach Zielland an ein bestimmtes BAföG-Amt stellen. Details erfahren Sie auf den Internetseiten von "Das Neue BAföG".

Behalte ich trotz Auslandssemester...

...meinen BAföG-Anspruch in Deutschland?

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland können Sie solange weiter BAföG-Förderung beziehen, wie Sie innerhalb der in der Regelstudienzeit vorgesehenen Fachsemester studieren. Ist absehbar, dass sich Ihr Studium aufgrund von Auslandssemestern verlängert, empfiehlt es sich, für den Auslandsaufenthalt, Urlaubssemester zu beantragen. Auf diese Weise wird Ihnen der Auslandsaufenthalt nicht in Form von Fachsemestern und damit nicht auf die Regelstudienzeit und Förderungshöchstdauer angerechnet.

Unabhängig von der Förderung durch BAföG können Sie für Ihre Auslandssemester Auslands-BAföG beantragen.

Ist es sinnvoll, Urlaubssemester für Auslandssemester während...

...des Bachelorstudiengangs zu nehmen?

Die Beantragung von Urlaubssemestern für einen Auslandsaufenthalt ist dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass Ihre Auslandssemester nicht im vollen Umfang auf Ihr Studium angerechnet werden können, Sie Ihr Studium aber innerhalb der Regelstudienzeit abschließen möchten. Urlaubssemester zählen in der Regel nicht als Fachsemester und werden somit nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Leistungen, die Sie im Ausland an der Gasthochschule erbringen, können Ihnen an der Universität Leipzig anerkannt werden, unabhängig vom Urlaubssemester.

Es ist erforderlich, bereits vor Festlegung des Studienprogramms mit Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator bzw. dem jeweiligen Prüfungsausschuss Kontakt aufzunehmen und Anerkennungsmodalitäten zu klären. ERASMUS-Studierende müssen eine ECTS-Studienvereinbarung abschließen.

Kann ich in einem auslaufenden Studiengang zwei Urlaubssemester...

...nehmen und trotzdem diesen Studiengang zu Ende studieren?

Der Bestandsschutz der auslaufenden Studiengänge an der Universität Leipzig gilt für die Regelstudienzeit plus ein Semester Wiederholungsprüfungszeitraum. Kontaktieren Sie für diesen Fall den Prüfungssauschuss der Fakultät vor dem Aufenthalt

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

Sollten Sie Fragen haben, die auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamtes nicht beantwortet werden, nehmen Sie persönlich zu Ihren Ansprechpartnern im Akademischen Auslandsamt Kontakt auf.


letzte Änderung: 04.12.2012 
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Ansprechpartner

Akademisches Auslandsamt
Christiane Schmidt
(ERASMUS)
Kontakt | Sprechzeiten

Jane Moros
(PROMOS, bilaterale Vereinbarungen)
Kontakt | Sprechzeiten