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Praktikum im Ausland

FAQ - häufige Fragen zum ERASMUS-Praktikum
Erhalte ich ERASMUS-Praktikumsförderung trotz vorheriger ERASMUS-Studienförderung?
An welchen Einrichtungen kann ich ERASMUS-Praktika absolvieren?
Kann ich mein Praktikum auch an einer Hochschule absolvieren?
ERASMUS-Praktikum im direkten Anschluss an ein ERASMUS-Studium – was muss ich tun?
Wird mein "Praktikumsgehalt" von der ERASMUS-Förderung abgezogen?
Habe ich Anrecht auf Urlaub während meines Praktikums?
Wo kann ich mich als Absolvent um eine Praktikumsförderung bewerben?
Wo werden mir weitere Fragen beantwortet?
Erhalte ich ERASMUS-Praktikumsförderung
...trotz vorheriger ERASMUS-Studienförderung?
Ja. Jeder Studierende kann je einmal für ein ERASMUS-Studium (max. 12 Monate) und ein ERASMUS-Praktikum gefördert werden. Nicht gefördert werden können Studierende, die bereits Praktikumsförderungen aus Mitteln des SOKRATES- oder LEONARDO DA VINCI-Programms erhalten haben.
ERASMUS-Auslandsaufenthalt mit Kind/ als Schwerbehinderte(r)
... erhalte ich zusätzliche Unterstützung?
Ja. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zur Sonderförderung für Schwerbehinderte/ Studierende mit Kind
An welchen Einrichtungen kann ich ERASMUS-Praktika absolvieren?
ERASMUS-Praktika können an jeder für Sie interessanten Institution (Unternehmen, Berufsbildungseinrichtung, Forschungszentrum, etc.) innerhalb der EU (27 Mitgliedsstaaten sowie Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein, Kroatien, Schweiz) absolviert werden.
Ausnahme:
Praktika an EU-Institutionen und Institutionen, die EU-Programme verwalten, sowie an Auslandsvertretungen Ihres Herkunftslandes können nicht über ERASMUS gefördert werden.
Kann ich mein Praktikum auch an einer Hochschule absolvieren?
Ja. Allerdings werden Sie während dieses Aufenthalts in der Regel nicht als Studierender dieser Hochschule immatrikuliert.
ERASMUS-Praktikum im direkten Anschluss an ein ERASMUS-Studium
...was muss ich tun?
Bei ERASMUS-Praktika an einer Einrichtung Ihrer Gastuniversität im direkten Anschluss an Ihr ERASMUS-Auslandsstudium: Kombination ERASMUS-Studium und -Praktikum
Bei ERASMUS-Praktika außerhalb Ihrer Gastuniversität, bewerben Sie sich bitte ganz regulär im Akademischen Auslandsamt der Universität Leipzig für eine ERASMUS-Praktikumsförderung
Wird mein „Praktikumsgehalt“ von der ERASMUS-Förderung abgezogen?
Nein. Die Zahlung eines "Praktikumsgehaltes" durch die Gastinstitution wirkt sich nicht auf die Höhe der von der Universität Leipzig gewährten ERASMUS-Förderung aus.
Habe ich Anrecht auf Urlaub während meines Praktikums?
Während Ihres Praktikums kann Ihnen ortsüblicher Urlaub gewährt werden. Dieser darf bei 3-monatigen Praktika zwei Wochen nicht überschreiten.
Wo kann ich mich als Absolvent um eine Praktikumsförderung bewerben?
Praktika von Absolventen der Universität Leipzig können über das EU-Programm LEONARDO DA VINCI gefördert werden. Die Bewerbung ist über folgende LEONARDO-Büros möglich:
Leonardo-Büro Baden-Württemberg
Wo werden mir weitere Fragen beantwortet?
Sollten Sie Fragen haben, die auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamtes nicht beantwortet werden, nehmen Sie persönlich zu uns Kontakt auf, oder nutzen Sie das Forum Geht Raus - Raus Geht.

