Hauptspalte
Externe Verfahren

Die Studienzulassung
Voraussetzungen und Modalitäten
Eine Zulassung zum Erwerb des Hochschulabschlusses im externen Verfahren ist für Personen möglich, die die Hochschulzugangs-voraussetzungen nach §3 der Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig erfüllen und sich in ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung sowie durch autodidaktische Studien, entsprechendes Wissen und Können angeeignet haben.
Das Verfahren zum externen Erwerb des Hochschulabschlusses an der Universität Leipzig regelt die Externenordnung. Der Beschluss des Rektoratskollegium der Universität Leipzig über die zu zahlenden Gebühren (Umsetzung der Sächsischen Hochschulgebührenverordnung vom 13. Dezember 2004) ist im Verwaltungsrundschreiben Nr. 04/06 der Universität Leipzig vom 27.07.2006 veröffentlicht.
Danach werden folgende Prüfungsgebühren im externen Verfahren fällig:
- 25 € pro Einzelprüfung
- 150 € Abschlussarbeit
- 10 € für Teilprüfungen, wenn die Fachprüfung bzw. Modulprüfung nicht als Ganzes abgenommen wird.

