Hauptspalte
Hochschulrat

Zuständigkeit und Aufgaben
Der Hochschulrat ist nach Sächsischem Hochschulgesetz eines der Zentralen Organe der Universität. Er gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanung des Freistaates und der Zielvereinbarungen (§ 10 SächsHSG).
Der Hochschulrat ist insbesondere zuständig für die
- Erstellung eines Vorschlages für die Wahl des Rektors,
- Beantragung der Abwahl des Rektors beim Erweiterten Senat,
- Bestätigung der Abwahl des Rektors durch den Erweiterten Senat,
- Erteilung des Einvernehmens zum Vorschlag des Rektors für die Bestellung des Kanzlers,
- Genehmigung der Entwicklungsplanung der Universität,
- Genehmigung des Wirtschaftsplanentwurfes,
- Formulierung von Grundsätzen für die Verwendung der Stellen und Mittel und die Verwendung von Rücklagen (nach § 11 SächsHSG),
- Genehmigung des Jahresabschlusses,
- Entlastung des Rektorates,
- Stellungnahme zum Jahresbericht des Rektorates (nach § 10 SächsHSG),
- Stellungnahme vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen.
Er kann zur Einrichtung, wesentlichen Änderung und Aufhebung von Studiengängen Stellung nehmen.
Mitglieder des Hochschulrates
- Vorsitzende: Professor Monika Harms
(Generalbundesanwältin a.D. beim Bundesgerichtshof) - Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Reinhold R. Grimm
(Vorsitzender des Akkreditierungsrates) - Prof. Dr. Jürgen Staupe
(Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport) - Dr. h.c. Klaus Tschira
(Klaus Tschira Stiftung) - Prof. Dr. Annette G. Beck-Sickinger
(Geschäftsführende Direktorin des Institutes für Biochemie der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie) - Prof. Dr. rer. biol. hum. habil. Elmar Brähler
(Leiter der Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie an der Medizinischen Fakultät) - Prof. Dr. med. Annette Grüters-Kieslich
(Dekanin Charité – Universitätsmedizin Berlin)

