Studieren an der Universität Leipzig! Wir erklären Ihnen die Inhalte, Beantragung und Regelungen zum Thema Mutter-Schutz während des Studiums.

Was bedeutet Mutter-Schutz?

Der Mutter-Schutz ist ein besonderer Schutz, wenn Studentinnen:

  • schwanger sind,
  • ihr Kind geboren haben und
  • ihr Kind stillen.

Die Universität muss in dieser Zeit bestimmte Regeln einhalten. Zum Beispiel bekommen Sie eine Mutter-Schutz-Zeit. Das heißt, Sie können zu Hause bleiben und müssen nicht studieren. Damit Sie gut für sich und Ihr Kind sorgen können.

Welche weiteren Regeln gibt es?

Die Uni muss weitere Regeln einhalten, damit Sie und Ihr Kind gut geschützt sind.

Die Regeln gelten für die gesamte Schwangerschaft und nach der Geburt.

Uhr-Zeiten einhalten

Die Uni darf Sie nur zu bestimmten Zeiten beschäftigen.
Die Zeiten sind:

  • Montag bis Samstag
  • von 6 Uhr bis 20 Uhr.

Wenn Sie einverstanden sind, dürfen Sie auch zu diesen Zeiten studieren und arbeiten:

  • von 20 Uhr bis 22 Uhr
  • auch am Sonntag
  • auch an Feier-Tagen.

Zum Beispiel, wenn Sie im Labor arbeiten müssen. Oder wenn Sie ein Praktikum machen.

Gefahren prüfen

Ihre Hochschul-Lehrer müssen die Lehr-Veranstaltungen prüfen, die Sie besuchen. Weil bestimmte Situationen für Sie und Ihr Kind gefährlich sein können.
Zum Beispiel wenn Sie:

  • im Labor mit Blut oder Körper-Flüssigkeiten arbeiten,
  • im Lehr-Amts-Studium mit anderen Kindern Kontakt haben,
  • bei Kälte, Hitze oder Lärm arbeiten müssen,
  • schwere Gegenstände heben müssen.

Wenn es Gefahren gibt, dann ändern Sie gemeinsam mit den Lehrern die Bedingungen für Ihr Studium. Zum Beispiel bekommen Sie Ersatz-Termine für Prüfungen. Oder Sie bekommen Prüfungs-Aufgaben, die Sie nicht im Labor bearbeiten müssen.

Nachteils-Ausgleich bekommen

Wenn wir nicht alle Gefahren beseitigen können, müssen Sie Ihr Studium unterbrechen. Sie bekommen dafür einen Nachteils-Ausgleich.

Ein Nachteils-Ausgleich bedeutet, dass Sie Ihr Studium anders organisieren.

  • Zum Beispiel dürfen Sie Ihre Abschluss-Arbeit später schreiben.
  • Oder Prüfungen bleiben anerkannt, die Sie gemacht haben.
  • Es entstehen keine Nachteile, wenn Sie länger studieren.

Wo melden Sie Ihre Schwangerschaft?

Sie melden Ihre Schwangerschaft im Studien-Büro.
Das Studien-Büro befindet sich in der Einrichtung, in der Sie studieren.
Manchmal studieren Sie an verschiedenen Einrichtungen, zum Beispiel wenn sie ein Lehr-Amt studieren.
Dann können Sie das Studien-Büro wählen, in das Sie gehen möchten.

Die Mitarbeiter füllen mit Ihnen Unterlagen aus und helfen Ihnen bei Fragen.

Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft so früh wie möglich. Damit wir Sie gut beraten können.

Mutterschutz für Studentinnen

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